Das sind die sieben Todsünden bei Facebook

Facebook-Nutzer aufgepasst: Sie möchten richtig Ärger haben? Juristische Probleme, Abmahnungen, Rechnungen, Hohn und Spott? Können Sie haben. Hier sieben Facebook-Todsünden, die Sie garantiert in Schwierigkeiten bringen.

Die sieben Facebook-Todsünden. Unsere Tipps, wenn Sie richtig Ärger bekommen wollen. Symbolbild: fuzzbones/Fotolia.com

Die sieben Facebook-Todsünden. Unsere Tipps, wenn Sie mal richtig Ärger bekommen wollen. Symbolbild: fuzzbones/Fotolia.com

Facebook-Todsünde 1: Das falsche Passwort

Verwenden Sie für Ihren Facebook-Account unbedingt das gleiche Passwort wie für Ihre Online-Spiele, Ihren Mailzugang,  ihr Blog und das Forum, in dem Sie regelmäßig schreiben! Sobald jemand die Datenbank der Online-Spiele, Ihres Blogs oder des Forums, in dem Sie regelmäßig schreiben, gehackt hat, kann er dann nämlich gleich auch noch Ihre Identität bei Facebook einnehmen. Ihre Facebook-Freunde werden sich über die merkwürdigen Nacktbilder freuen, die sie plötzlich zugeschickt bekommen. Und stimmt Ihre Statusmeldung wirklich, dass Sie wegen Spielschulden ins Gefängnis müssen?

Facebook-Todsünde 2: Alles teilen

Ein Baby hat Krebs, und Facebook spenden drei Cent, wenn das Foto des Kindes geteilt wird? Vor einer Schule wurde ein Lieferwagen gesichtet mit einem bösen Mann darin? Chantalle (13)  ist vermisst „und bittet teilt unbedingt dieses Foto von ihr“? Wenn Sie solche Nachrichten umgehend per „Teilen“ auf Facebook weiterverbreiten, dann herzlichen Glückwunsch! Sie begehen gerade Facebook-Todsünde 2: Jeden Mist weiterverbreiten – unabhängig davon, ob die Nachricht stimmt oder nicht. Damit tragen Sie dazu bei, dass Facebook irrelevant, verwirrend und für Dritte gefährlich wird. Und Sie selbst geraten in Gefahr, für Dritte unglaubwürdig zu werden  – oder die Rechte Dritter zu verletzen. Freuen Sie sich auf Abmahnung und Zivilklage – und legen Sie gleich mal etwas Geld zurück. 2000 bis 3000 Euro sollten für den Anfang reichen.

Facebook-Todsünde 3: Fremde Bilder posten

Ein schönes Foto haben Sie da bei Facebook gefunden. Oder irgendwo anders im Netz. „Das gefällt meinen Freunden sicher auch“, denken Sie und teilen das Bild auf Ihrer Facebook-Seite. Herzlichen Glückwunsch! Soeben haben Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Fotograf des Bildes, das Sie gerade gestohlen haben, kann Sie nun abmahnen, zur Unterlassung auffordern – und auch noch Schadensersatz und Lizenzkosten kassieren. Nachdem er das in der Regel nicht selbst macht, sondern seinen Anwalt beauftragt, kommen dessen Kosten noch hinzu. Damit ist die Rechnung einfach: ein fremdes Foto ohne Erlaubnis bei Facebook eingestellt, macht mal eben 100, 500 oder 1000 Euro. Sind Sie immer noch überzeugt davon, dass es eine gute Idee ist, fremde Fotos bei Facebook zu teilen? Gut so.

Facebook-Todsünde 4: Alles öffentlich machen

Bei Facebook können Sie frei entscheiden, wer welche Ihrer Inhalte sehen kann. Sie können ihre Kontake in Listen sortieren, etwa in Freunde, Bekannte und Kollegen. Danach können Sie bei jeder Statusmeldung entscheiden, wer diese lesen soll. Aber vergessen Sie’s einfach. Zeigen Sie Ihrem Chef ihre wilden Partyfotos und langweilen sie Ihre Freunde mit beruflichen Statusmeldungen. Macht viel mehr Spaß. Und das Beste: Jede private Information, die Sie im Internet veröffentlichen, kann gegen Sie verwendet werden. Morgen oder in zehn Jahren. Das werden spannende Zeiten für Sie.

Facebook-Todsünde 5: Auf jedes Gewinnspiel klicken

Kennen Sie den klugen Spruch „Niemand hat etwas zu verschenken“? Glauben Sie das nicht. Viel besser: Klicken Sie bei jedem vermeintlichen Gutschein, der Ihnen bei Facebook angeboten wird, sofort auf „Teilen“ oder „Gefällt mir“. In etwa 90 Prozent der Fälle landen Sie dann auf Webseiten, die Facebook ähnlich sehen, aber venezolanische oder russische Adresszeilen haben. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Klicken Sie immer nur weiter, auch, wenn sich dann komische Fenster öffnen oder völlig unbekannte Programme auf Ihrem Rechner starten. Das gehört zum Spiel. Und vergessen sie nicht: Sobald Sie danach gefragt werden, tragen Sie sofort Ihre Facebook-Zugangsdsaten oder Ihre Kontonummer ein. Damit es wenigstens einen Gewinner gibt.

Facebook-Todsünde 6: Veranstaltungseinladungen öffentlich machen

Natürlich wissen Sie, dass man bei Facebook Veranstaltungen erstellen kann. Machen Sie das so oft wie möglich. Aber nicht vergessen: Bei „Privatsphäre“ tragen Sie auf jeden Fall „öffentlich“ ein. Denn auf einer Facebook-Party kann man  nie genug Gäste haben. Denken Sie auch an ausreichend alkoholfreies Bier: Die Polizei-Hundertschaften, die Sie durch Ihre Facebook-Party mit 40.000 Zusagen in Marsch setzen, haben schließlich auch Durst. Und angesichts der horrenden Einsatzkosten, die Sie tragen müssen, spielen ein paar Getränke mehr auch keine Rolle mehr.

Facebook-Todsünde 7: Kein Impressum haben

Ein Impressum ist was für Angsthasen? Da haben Sie völlig recht. Außerdem: Wovon sollen Anwälte und dubiose Abmahn-Firmen denn leben? Also: Begehen Sie unbedingt Facebook-Todsünde Nummer sieben: Starten Sie eine Firmenseite und stellen Sie ja kein Impressum darauf. Kein Name, keine ladungsfähige Anschrift! Und haben Sie keine Sorge: Die Abmahnungen werden Sie dennoch erreichen. In Deutschland gibt es genügend Spezialisten, die mit Abmahnungen ihr Geld verdienen und schon wissen, wie sie zu ihren Opfern kommen. Also: Viel Erfolg und viel Spaß beim Zahlen!