Urteil: Wer Betrügern sein Konto leiht, muss Opfern Schadensersatz zahlen

Schadensersatz bei Internet-Betrug: Wer Abzockern leichtfertig sein Konto zur Verfügung stellt, muss den Opfern Schadensersatz bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil entschieden.

Vladyslav Danilin

Wer Internet-Betrügern sein Konto zur Verfügung stellt, muss Opfern Schadensersatz zahlen, entschied der BGH. Symbolbild: Vladyslav Danilin/Fotolia.com

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger über das Internet eine Digitalkamera bestellt, diese aber niemals geliefert bekommen. Den Kaufpreis von 295,90 Euro hatte er, wie vom Verkäufer gefordert, vorab auf das Konto einer Frau überwiesen. Wie sich später herausstellte, hatte diese ihr Konto einem Unbekannten zur Verfügung gestellt – gegen eine Zahlung von 400 Euro monatlich.

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Kunde auf einen betrügerischen Online-Shop – einen sogenannten Fakeshop – hereingefallen war. Insgesamt liefen innerhalb kurzer Zeit 51.000 Euro über das Konto der Frau. Sie wurde später wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB verurteilt (Vortat: gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 263 StGB**). Außerdem wurde die Frau verurteilt, dem Kamerakäufer seine 295,90 Euro zuzüglich Anwaltskosten auszuzahlen.

Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche

Die Revision der Frau gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kamera-Käufer gegen die Frau ein Schadensersatzanspruch wegen der leichtfertigen Geldwäsche zusteht (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 – VIII ZR 302/11).

Das Urteil des BGH muss allen Menschen eine Warnung sein die glauben, sie könnten im Internet auf die Schnelle Geld verdienen. Online-Betrüger suchen regelmäßig per Mail Helfershelfer, die ihnen bei ihren kriminellen Aktivitäten helfen. Oft sprechen sie dabei von lukrativen Nebenjobs oder versprechen schnell verdientes Geld. In Wirklichkeit geht es ihnen darum, ihre Spuren zu verwischen, indem sie ihre Betrügereien über „ausgeliehene“ fremde Konten abwickeln. Wer sich hier zum Komplizen macht., muss nicht nur mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Wie das aktuelle BGH-Urteil zeigt, muss man gegebenenfalls auch den Opfern Schadensersatz zahlen – während die eigentlichen Täter mit ihrer Beute längst über alle Berge sind.

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