Urteil: Betreiber von Facebookseiten haften für fremde Urheberrechtsverstöße

Betreiber von Firmenseiten bei Facebook haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Fans, wenn sie auf den Fall aufmerksam gemacht wurden und trotzdem nicht angemessen reagierten. Das hat das Landgericht Stuttgart jetzt klargestellt.

Betreiber von Firmenseiten bei Facebook haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Fans, wenn sie auf den Fall aufmerksam gemacht wurden und trotzdem nicht angemessen reagierten. Das hat das Landgericht Stuttgart jetzt klargestellt. Symbolbild: IckeT/Fotolia.com

In dem konkreten Fall hatte jemand auf der Facebook-Seite eines Unternehmens das  Foto eines Sängers eingestellt – ohne Erlaubnis. Der Musiker informierte den Betreiber der Facebook-Seite per Mail und forderte die Löschung des Fotos.  „Nichts geschah, worauf hin wir den Betreiber der Facebook-Seite abmahnten“, berichtet Prof. Dr. Ralf Kitzberger, der Anwalt des Sängers, in seinem Blog. „Auf die Abmahnung hin wurde weder eine entsprechende Unterlassungserklärung  abgegeben noch wurde das Bild daraufhin gelöscht.“

So landete der Fall vor Gericht. Und das Stuttgarter Landgericht entschied: Eine Firma, die auf Facebook eine Seite betreibt, haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer Fans – zumindest dann, wenn sie über eine Urheberrechtsverletzung informiert wurde und trotzdem nicht reagierte. In einem solchen Fall muss die Seitenbetreiberin nicht nur die Abmahnkosten bezahlen, sondern auch Schadensersatz leisten. Zudem muss sie  Auskunft zu erteilen über Art, Umfang und Dauer der Nutzung des abgemahnten Bildes.

In jenem Fall wurde der Seitenbetreiber verurteilt, an den Kläger Schadenersatz in Höhe von 546,69 Euro zu zahlen. Eine genauere Begründung liegt nicht vor, da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, der Berklagte die Entscheidung also durch Nichtstun akzeptierte.

Das Urteil (LG Stuttgart, Urt. v. 20. Juli 2012 –  Az. 17 O 303/12) zeigt dennoch  deutlich: Für Facebook-Seiten gilt im Prinzip nichts anderes als für Blogs, Foren und andere Meinungsplattformen.  Die Betreiber solcher Facebookseiten müssen ihre Seiten im Blick haben – und vor allem auf Kommentare und Nachrichten achten. Werden sie auf einen (fremden) Rechtsverstoß auf ihrer  Facebookseite aufmerksam gemacht, müssen sie umgehend reagieren. Sonst geraten sie selbst in – teure – Probleme.