Abofallen im Internet: 28-Jähriger muss fast vier Jahre ins Gefängnis

Abofallen im Internet sind nun endgültig als Betrug anerkannt: Das Landgericht Hamburg hat heute in einem richtungsweisenden Prozess sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem wurden Geldstrafen verhängt.

Abofallen im Internet, bei dem Verbraucher bewusst über die Kosten getäuscht werden, sind Betrug. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Die Richter sahen es nach mehrmonatiger Verhandlung als erwiesen an, dass die Angeklagten – teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen – über zwei Jahre lang Verbraucher mit Abofallen im Internet abgezockt hatten. Auf diese Weise betrogen sie rund 65.000 Internetnutzer um insgesamt 4,5 Millionen Euro.

Die Angeklagten hatten systematisch auf Webseiten Leistungen kostenpflichtig angeboten, die andernorts kostenlos zu erhalten waren. So boten sie vor allem auf Web Seiten wie 99Downloads.de eigentlich kostenlose Programmen an – wollten dafür aber Geld haben. Der Hinweis, dass man mit der Angabe seiner Daten einen kostenpflichtigen Vertrag eingehe, wurde dabei laut Gericht „absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte“. Wer sich auf den Websites der Angeklagten anmeldete, erhielt anschließend eine E-Mail, in der ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt und er zur Zahlung von 60 oder 84 Euro aufgefordert wurde. Kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach, schaltete sich ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt ein, der dann Drohbriefe verschickte.

Landgericht Hamburg: Abofallen im Internet sind Betrug

Nach dem Urteil der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Betruges (LG Hamburg, Urt. v. 21.03.2012 – Az.  608 KLs 8/11) . „Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten“, so das Gericht. „Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkennt bzw. hiervon ausgeht, kommt kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Hauptangeklagte, der laut Gericht an allen wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt und für die Konzeption der Websites verantwortlich war, wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den 28-Jährigen vier Jahre Haft gefordert hatte. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die übrigen drei Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt oder mit Strafvorbehalt verwarnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist das erste Mal, dass die Abzocke mit Abofallen im Internet von einem Strafgericht als Betrug gewertet und die Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Bislang waren zwar etliche Zivilgerichte zu dem gleichen Schluss gekommen; für die Täter selbst hatte das jedoch praktisch keine Folgen. Das Hamburger Urteil könnte deshalb Signalwirkung für weitere, noch anstehende Strafverfahren gegen Betreiber von Seiten mit versteckter Kostenpflicht haben.