Dr. Kroner & Kollegen: So erkennen Sie betrügerische Abmahnungen

„Dr. Kroner & Kollegen“: Unter diesem Namen versuchen Betrüger derzeit, mit gefälschten Abmahnungen per Mail Kasse zu machen. Aber woran erkennt man eigentlich eine echte Abmahnung? Und was ist dann zu tun? Computerbetrug.de fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

Mit gefälschten Abmahnungen zocken Betrüger derzeit ab. Woran man solche Fälschungen erkennt, zeigt computerbetrug.de. Bild: eleven

Seit dem 17. März wurden in Deutschland massenhaft Mails mit der Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“ verschickt. In dem Schreiben und dem angehängten pdf-Brief behauptet eine angebliche Münchner Rechtsanwaltskanzlei namens Dr. Kroner & Kollegen, man habe über Megaupload urheberrechtlich geschützte “Filmwerke, TV-Serien und Musikdateien” heruntergeladen.  Dafür solle man im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro an eine Volksbank Slovensko zahlen.

Tatsächlich handelt es sich um einen reinen Betrugsversuch. Die Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen gibt es gar nicht. Verschickt haben die Abmahnungen Kriminelle, die abkassieren wollen. Und es ist nicht auszuschließen, dass weitere Betrüger es mit dieser Masche versuchen werden. Deshalb: Hier Tipps und Tricks, wie Sie sich gegen gefälschte Abmahnungen schützen können.

1. Was ist eigentlich eine Abmahnung?

Bei einer Abmahnung weist Sie jemand – zum Beispiel ein Anwalt – darauf hin, dass sie einen Rechtsverstoß begangen haben und fordert sie auf, das in Zukunft zu unterlassen. Um sich dessen sicher zu sein, sollen Sie dazu eine Unterlassungserklärung abgeben. sie sollen also einen Vertrag unterschreiben mit demjenigen, dessen Rechte Sie verletzt haben. Wenn Sie zum Beispiel illegal Musik oder Filme im Internet verbreitet haben, sollen Sie sich in der Unterlassungserklärung verpflichten, das nie wieder zu tun. Als Abgemahnter müssen Sie in der Regel auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen – und im Fall vom illegalen Film- oder Musiktausch im Internet auch einen Schadensersatz zahlen.

2. Woran erkenne ich eine echte Abmahnung wegen Filesharing?

Eine echte Abmahnung

  • bezeichnet ganz konkret die einzelnen Lieder, Filme oder Programme, die Sie illegal im Internet verbreitet haben (sollen)
  • stammt von einer echten Anwaltskanzlei oder dem Rechteinhaber, dessen Identität sich auch nachprüfen lässt
  • beinhaltet, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und abgeben
  • enthält Kontaktdaten des Abmahners

3. Woran erkenne ich eine möglicherweise gefälschte Abmahnung wegen Filesharing?

Sehr vorsichtig sollten Sie sein, wenn

  • die Abmahnung nur per Mail kommt. Das ist zwar rechtlich durchaus möglich, die meisten Abmahnungen kommen jedoch per Post.
  • die angeblich getauschten Werke (Musik, Filme, Computerprogramme) nicht exakt benannt werden  oder von Ihnen nicht nachvollziehbar sind.
  • Sie Geld auf ein ausländisches Konto überweisen sollen.
  • in der Abmahnung Begriffe verwechselt werden, fachliche Fehler sind oder kein korrektes Deutsch verwendet wird
  • keine Festnetznummer und keine nachvollziehbare Kontaktadresse des Abmahners genannt wird.
  • Sie in der Abmahnung nicht persönlich angesprochen werden und veraltete/falsche Adressdaten von Ihnen in der Abmahnung stehen.
  • Sie beim „googeln“ des Namens des Abmahners Ungereimtheiten feststellen.

4. Das sollten Sie tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Abmahnung echt und/oder korrekt ist

  • Zahlen Sie nicht übereilt. Prüfen Sie die erhobenen Vorwürfe genau.
  • Überprüfen Sie den Absender. Geben Sie den Namen bei Google ein und kontrollieren Sie die Ergebnisse. Betrügereien fliegen heutzutage sehr schnell auf und werden von Verbraucherschützern publik gemacht.
  • Holen Sie sich Rat ein – bei fachkundigen Verwandten, bei der örtlichen Verbraucherzentrale, bei einem Rechtsanwalt.

Achtung: Sie sollten eine Abmahnung niemals einfach ignorieren. Wenn es sich um eine echte, berechtigte Abmahnung handelt, kann Ihnen das später Nachteile bringen.