gewinner-zeit.com: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

gewinner-zeit.com

gewinner-zeit.com: Verbraucherschützer warnen vor fragwürdigen Rechnungen. Symbolbild: Sandra Neumann/Fotolia

Wer dieser Tage Rechnungen einer Firma namens Gewinner-Zeit erhält, sollte äußerst misstrauisch sein. Dahinter steckt, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „Abzocke mit Magazin-Abo und Lotterie-Teilnahme“.

Aktuell flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins „WIN!“, das „Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel“ zu „Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends“ verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus.

„Wer ein Schreiben mit ‚vielen Dank für das freundliche Telefonat‚ in diesen Tagen erhält, sollte den Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma „Gewinner-Zeit“ jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen“, rät die Verbraucherzentrale auf ihren Webseiten. Denn mit dieser „neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche“ versuche der Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien, ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich nach eigenen Angaben die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von „Gewinner-Zeit“ an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide, so die Verbraucherzentrale: „Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten.“ Der Zahlungsdruck auf Kunden werde durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten den Verbraucherschützern zufolge die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Wer sich nicht sicher ist, ob er sich am Telefon einen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, müsse auch nicht zahlen, solle aber zur Sicherheit den rechtlichen Rat der nächsten örtlichen Verbraucherzentrale einholen.

Wer genau hinter der Seite gewinner-zeit.com steckt, ist offen. Im Impressum wird lediglich eine Regency Valachia Ltd. 1 Kings Avenue, London N21 3NA in Großbritannien genannt.  Interessant ist allerdings, dass die Webseite die IP-Adresse 85.131.131.195 hat. Hinter diesen individuellen „Hausadresse“ im Internet sind auch ähnlich fragwürdige Internetdienste wie win-finder.com, winschlau.com, oder auch millionenexpress.com zu finden.

Ein kostenloses Musterschreiben, mit denen die unberechtigte Forderung zurückgewiesen werden kann, bietet die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/win-musterbrief an.