Battlefield 3: Verbraucherschützer mahnen Electronic Arts ab

Der Spielehersteller Electronic Arts (EA) ist ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Unternehmen abgemahnt – wegen mangelhafter Kundeninformationen bei seinem Spiel Battlefield 3.

Bild:Electronic Arts

Es ist ein Trend auf dem Spielemarkt: Immer häufiger können die Nutzer von Computerspielen nicht einfach loslegen, sondern müssen sich zunächst einmal im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und dann für die gesamte Dauer des Spiels online sein. Fällt die Internetverbindung aus, bleibt der Bildschirm dunkel.

Problematisch ist das, wenn die Hersteller der Computerspiele ihre Kunden darüber nur unzureichend informieren. Im Falle des Spiels Battlefield 3 etwa, so der Verbraucherzentrale Bundesverband, findet sich ein entsprechender Hinweis im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung. Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. „Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht“, kritisiert der vzbv.

Gleichzeitig seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Electronic Arts so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behalte sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lasse  der Hersteller offen.

Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.

Wegen dieser mangelhaften Informationen hat der vzbv Electronic Arts nun eine Abmahnung ins Haus geschickt. EA habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Kunden eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssten Kunden die Zusatzsoftware Origin installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht.