Wertersatz: Ab heute gilt neue Widerrufsbelehrung für Online-Händler

Online-Händler aufgepasst: Ab 4. August gilt in Deutschland eine neue Widerrufsbelehrung. Wer rechtlichen Ärger vermeiden möchte, sollte seine Widerrufsbelehrung entsprechend ändern.

Das sogenannte „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt deshalb heute in Kraft. Damit verbunden gibt es auch eine neue Musterwiderrufsbelehrung, mit der Kunden über ihre Rechte beim und nach dem Kauf im Internet informiert werden.

Die seit Juni 2010 geltende Widerrufsbelehrung darf wegen einer Übergangsregelung noch drei Monate – also bis Anfang November 2011 – genutzt werden, ohne dass Händler dafür abgemahnt werden dürfen. Juristen weisen aber darauf hin, dass Händler in diesen Fällen keinen Anspruch auf Wertersatz haben, wenn ihre Kunden die Waren bereits genutzt haben – eben, weil die alte Belehrung darüber (noch) nicht informiert.

Ein Muster für die neue Widerufsbelehrung gibt es unter anderem bei der Kanzlei beckmannundnorda.

Mit den neuen Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf reagierte die Bundesregierung auf ein EuGH-Urteil zum Fernabsatz vom September 2009.