Bundestrojaner weiß-blau: Bayern erlaubt Online-Durchsuchung

Der bayerische Landtag hat die umstrittene Online-Durchsuchung beschlossen. Polizei und Verfassungsschutz dürfen damit künftig heimlich auf privaten Computern herumspionieren.

Eine entsprechende Änderung von Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz beschloss der Landtag am Donnerstag mit seiner CSU-Mehrheit. SPD und Grüne stimmten gegen die Gesetzesänderungen und warnten vor einem Verstoß gegen die Verfassung.

Nach den neuen Gesetzen darf die bayerische Polizei in Zukunft heimlich die Computer Verdächtiger durchsuchen. Dazu dürfen die Ermittler in Wohnungen einbrechen, um ihre Spionage-Programme auf den Rechnern zu installieren. Außerdem wird den Fahndern  erlaubt, auf den Computern Daten zu verändern oder zu löschen, „wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und eine Erhebung zur Abwehr der Gefahr nicht ausreichend wäre“. Bei Gefahr im Verzug ist für das heimliche Ausspionieren nicht einmal eine richterliche Genehmigung nötig – sie kann nachträglich eingeholt werden.

Neben der Einführung des weiß-blauen Bundestrojaners nickten die CSU-Politiker das bayerische Kennzeichen-Scanning ab. So dürfen in Zukunft automatisiert – aber nicht flächendeckend – auf den Straßen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst, und mit Fahndungs-Datenbanken abgeglichen werden.

Die Opposition sprach von einem Verfassungsbruch und warnte, dass in Bayern weiter der Weg hin zum Überwachungsstaat geebnet werde. Die SPD-Fraktion kündigte eine Klage gegen die geplante Online-Durchsuchung an. CSU und bayerische Staatsregierung hätten ganz offensichtlich nichts aus den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Die Grünen sprachen von einem „bürgerrechtspolitischen Desaster“.