Telomax: Auch Kunden von Vodafone betroffen

Ärger um windienst.net und win-finder.com: Wer derzeit Anrufe wegen eines Kosmetik-Gutscheins erhält, sollte ganz genau seine Telefonrechnung im Auge behalten. Viele Telekom- und Vodafone-Kunden werden über eine recht neue Masche abgezockt.

Die üble Masche rund um windienst.net und win-finder.com sorgt seit mehreren Wochen für Ärger – bei Telekom-Kunden, neuerdings aber auch bei Kunden von Vodafone.

Die Betroffenen erhalten von Callcentern Anrufe, in denen ihnen Gutscheine etwa von Kosmetikfirmen versprochen werden. Auch der Name des Otto-Konzerns wird von den Telefon-Betrügern missbraucht. Gleichzeitig wird den Verbrauchern angeboten, sie in Gewinnspiel-Dienste einzutragen. Die sind im Internet unter Adressen wie windienst.net oder win-finder.com zu finden – zumindest die Seiten.

Wer auf die Anrufe hereinfällt, bekommt ein teures Problem. Denn wenig später tauchen auf seiner Telefonrechnung unter dem Punkt „Beträge anderer Anbieter“ Abbuchungen auf. Die Firma telomax GmbH, ein Verbindungsnetzbetreiber mit Sitz in Frankfurt, stellt für „Mehrwertdiensteabonnements“ bei Drittfirmen bestimmte Summen in Rechnung.

Die Drahtzieher der neuen Masche nutzen dabei aus, dass Telefonunternehmen verpflichtet sind, über ihre Telefonrechnungen auch Leistungen anderer Firmen einzutreiben.

„Verbraucher, denen am Telefon lediglich der Kosmetikgutschein angeboten wurde und keinen Vertragsabschluss mit einem Gewinneintragungsdienst zugestimmt haben, sollten bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten“, stellt die Verbraucherzentrale Saarland klar.

Telefonrechnung widersprechen

Wer sich gegen ihm unklare Posten auf seiner Telefonrechnung wehren will, muss unbedingt handeln:

  • Widersprechen Sie schriftlich der Telefonrechnung.
  • Zahlen Sie nur den unstrittigen Betrag Ihrer Rechnung und informieren Sie Telekom oder Vodafone, warum und welchem Teil der Rechnung Sie widersprechen.
  • Wenn Sie Ihrer Telefongesellschaft einen Lastschriftauftrag erteilt haben: Rufen sie die betroffene Abbuchung zurück. Zahlen Sie dann nur den unstrittigen Teil der Rechnung und informieren Sie Ihre Gesellschaft darüber.
  • Beschweren Sie sich schriftlich bei der Bundesnetzagentur.