Abofallen: Kein Konto für Inkasso-Anwalt

Der berüchtigte Anwalt Olaf T., der für Abofallen-Betreiber Geld kassiert, bekommt kein Konto in Osnabrück. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Osnabrück.

T. ist einer von mehreren Rechtanwälten in Deutschland, die für Abofallen-Abzocker das Inkasso betreiben. Sprich: Er setzt Opfer von Kostenfallen im Internet so lange mit Drohbriefen und Mahnungen unter Druck, bis diese die fragwürdigen Forderungen bezahlen.

Immer mehr Opfer von Abofallen setzen sich allerdings mittlerweile zur Wehr. Sie zahlen nicht – und informieren die Banken, auf deren Konten sie das Geld überweisen sollen.

Dieses Vorgehen hat häufig Erfolg. Viele Banken wollen mit Abzocke nicht in Verbindung gebracht werden und kündigen den dubiosen Firmen und ihren Inkasso-Anwälten das Konto.

So war es jetzt auch im Fall  T. Er hatte bei der Sparkasse Osnabrück ein Konto einrichten lassen. Als die Bank binnen kürzester Zeit 300 Beschwerden von Abofallen-Opfern bekam, kündigte sie ihm das Konto allerdings.

Anwalt T.  ging gegen diese Entschiedung rechtlich vor. Vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück hatte er auch Erfolg. Aber nicht so in der zweiten Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Osnabrück urteilte, dass die Sparkasse T. kein Konto für sein Inkasso einrichten müsse (Az. 10 ME 77/10). Die Bank müsse nämlich nicht hinnehmen, dass durch einen Kunden wie ihn ihr guter Ruf beschädigt wird.

T. ist nicht der erste Abofallen-Anwalt, der mit seinem Konto eine gerichtliche Niederlage einfährt. Auch seine „Kollegin“ Katja G. scheiterte bereits in einem Rechtsstreit mit einer Bank – damals die Stadtsparkasse München. Ähnlich ging es auch der DIS Deutsche Inkassostelle, die für Abzocker wie nachbarschaftspost.com Geld kassierte.