Linkhaftung: Gericht geht gegen Twitter-Nutzer vor

Twitter-Nutzer aufgepasst: Wer in einem Tweet auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann sich dafür eine teure Abmahnung oder einstweilige Verfügung einfangen. Das geht aus einer aktuellen Gerichtsentscheidung hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Internetnutzer per Twitter einen Link auf eine fremde Webseite gesetzt. Auf dieser Seite waren einige Behauptungen aufgestellt, mit der eine Firma nicht einverstanden war. Die Folge: Die Firma beantragte beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Twitterer. Das Gericht sollte dem Nutzer verbieten, Links auf die umstrittene Webseite zu setzen.

Und das Landgerichte folgte dem Antrag, berichtet Rechtsanwalt Henning Krieg. Per einstweiliger Verfügung (Beschluss vom 20.04.2010 – Az. 3-08 O 46/10) wurde dem Twitter-Nutzer verboten, auf die Webseite zu verlinken.

Den Twitter-Nutzer könnte sein Link jetzt sehr teuer kommen. Wenn er nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgeht (was im Fall einer Niederlage noch teurer kommen kann), muss er die Gerichtskosten sowie unter Umständen auch die Anwaltskosten der Firma bezahlen. Und das kann schnell ein vierstelliger Betrag werden.

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen wegen Links auf (angeblich) rechtswidrige Inhalte sind an sich nichts Neues. Gerade, wer wissentlich auf fremde Inhalte mit fragwürdigen Inhalten verlinkt, muss mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Neu ist, dass ein deutsches Gericht diese sogenannte Linkhaftung nun auch auf Twitter anwendet – und damit möglicherweise ein Exempel statuiert.

Tipp: Auch Twitter ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb sollte man als Nutzer davon abgesehen, auf offensichtlich oder möglicherweise rechtswidrige Webseiten zu verlinken.