Einschüchterung per Urteil: Die Tricks der Abzocker

Wenn Abzocker für ihre Abofallen Geld verlangen, präsentieren sie gerne Urteile, die ihnen angeblich Recht geben. Darauf sollte man allerdings nicht hereinfallen.

Die Masche ist seit Jahren die Gleiche. Unter immer neuen Firmennamen stellen Abzocker Seiten ins Internet, auf denen man sich anmelden soll, um bestimmte Dienste in Anspruch zu nehmen. Dass das anze etwas kosten soll, wird im Fließtext, im Kleingedruckten oder außerhalb des Sichtfelds versteckt.

Wer auf den Trick hereinfällt, erhält wenig später eine Rechnung, weil jener Dienst angeblich kostenpflichtig sei. Weigert man sich zu bezahlen, wird man mit Mahnungen und Briefen vom Anwalt oder Inkassofirmen eingeschüchtert.

Immer häufiger berufen sich die dubiosen Firmen in ihren Drohbriefen auf Gerichtsurteile, die ihnen scheinbar Recht geben. Mal sei hier ein Nutzer zur Bezahlung verurteilt worden, mal habe dort ein User einen Prozess verloren.

Das klingt bedrohlich. Trotzdem sollte man sich von derartigen Urteilen keinesfalls beeindrucken lassen. Denn wie diese Urteile zustande kamen, darüber schweigen sich Abzocker und ihre Inkassofirmen aus. Aus guten Gründen.

Urteile, die den Betreiber von Abofallen im Internet scheinbar Recht geben, sind in aller Regel

  • Versäumnisurteile: Der betroffene Internetnutzer kam also – aus welchen Gründen auch immer – nicht zum Prozess. Damit musste das Gericht der Abzockerfirma ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Recht geben.
  • Anerkenntnisurteile: Der betroffene Internetsurfer hat die Forderung  – aus welchen Gründen auch immer – quasi in letzter Minute anerkannt und zahlt. Auch in diesem Fall kam das Gericht gar nicht mehr dazu, den Fall (etwa die Preisangaben auf der Webseite) zu prüfen.
  • Vereinfachte Verfahren: Hier hat das Gericht ohne Verhandlung einfach nach Aktenlage entschieden. Das betroffene Opfer der Abofalle hatte dabei entweder keine oder falsche/schlechte Argumente vorgelegt, warum er für die Internet-Falle nicht bezahlen will.

In allen Fällen, in denen sich die Gerichte mit Abofallen im Internet tatsächlich und ausführlich beschäftigt haben, verloren die Betreiber der fragwürdigen Webseiten dagegen. Denn wer fragwürdige Leistungen anbietet und dann auch noch die Kostenpflicht verschleiert, hat nun mal keinen Anspruch auf Bezahlung.

Wieviele Urteile, die von dubiosen Firmen vorgelegt werden, ertrickst wurden (etwa, indem ein Komplize sich als Opfer ausgab, verklagen ließ und dann „leider“ verlor), ist völlig unklar.

Mehr Informationen und Hintergründe zum Thema Abzocker und ihre Urteile finden Sie in unserem Forum.