opendownload.de verliert wieder vor Gericht

Weitere Schlappe für die Betreiber von opendownload.de. Die Firma muss einem unfreiwilligen „Kunden“ die Anwaltskosten ersetzen. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Der betroffene Internetnutzer hatte sich Anfang 2008 bei opendownload.de angemeldet, weil er – wie viele andere – dachte, das Angebot sei kostenlos. Als er eine Rechnung der Betreiberfirma erhielt, zahlte er deshalb nicht.

Anfang 2009 meldete sich bei dem Opfer dann ein Inkassoanwalt und forderte wieder die Bezahlung. Daraufhin schaltete der Betroffene ebenfalls einen Anwalt ein. Der schrieb einen bösen Brief an opendownload.de. Die Betreiberfirma verzichtete daraufhin auf die Bezahlung.

Doch der Internetnutzer ging noch einen Schritt weiter: Er verklagte nun opendownload.de auf Bezahlung seiner Anwaltskosten in Höhe von 46 Euro – und bekam Recht.

Zunächst stellte das das Amtsgericht fest, dass opendownload.de dem Mann die Anwaltskosten ersetzen muss. In zweiter Instanz kam das Landgericht Mannheim nun zum gleichen Schluss.

Ein Vertrag zwischen der opendownload-Firma und dem Internetnutzer sei damals gar nicht zustandegekommen, meinten die Mannheimer Richter. Schließlich hätte der Betroffene angesichts der Gestaltung der Webseite durchaus davon ausgehen können, dass opendownload.de kostenlos ist.

„Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot“, so die Richter in ihrer Entscheidung weiter. „Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat.“

Dass die Firma trotzdem Geld forderte und ein Anwaltsschreiben verschicken ließ, sei „fahrlässig“ gewesen. Der Betroffene habe sich also völlig zu Recht mit einem Anwalt gegen die unberechtigte Rechnung zur Wehr gesetzt – und die Betreiberfirma müsse die Kosten ersetzen.