0137-Abzocke: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Lockanrufen

Endlich greift eine Staatsanwaltschaft durch: Wegen Lockanrufen mit 0137-Nummern sollen sich in Osnabrück vier mutmaßliche Betrüger vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob jetzt Anklage gegen die vier Männer, die im Dezember 2006 massenhaft Menschen mit Lockanrufen bombardiert haben sollen. Bei diesen Ping-Anrufen wurden automatisiert eine Vielzahl von Telefonanschlüssen angewählt. Noch bevor die Betroffenen abnehmen konnten, wurde die Verbindung unterbrochen. Als „Anruf in Abwesenheit“ bekamen die Opfer dann eine teure 0137-Nummer angezeigt.

Wer im Glauben an einen verpassten Anruf die angezeigte 0137-Nummer zurückrief, wurde abkassiert – für nichts. Anrufe auf 0137-Nummern kosten zwischen 50 Cent und mehreren Euro – Geld, das zum großen Teil an die Hintermänner solcher Lockanrufe geht.

Für die Abzocke missbraucht wurden damals Nummern aus dem Block 01377170140 bis 01377170159.

Die zuständige Bundesnetzagentur schaltete die 0137-Nummern wenig später ab. Weil viele betroffene Verbraucher aber auch Anzeige erstatteten, begannen die Ermittlungen – mit erfreulichem Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück kam nämlich zum Schluss, dass die Abzocke mit Lockanrufen einen Straftatbestand darstellt.

Gegen vier mutmaßliche Drahtzieher der damaligen Lockanruf-Welle erhoben die Ermittler jetzt Anklage wegen des Verdachts des Betruges in einem besonders schweren Fall. Sollten die Beschuldigten vom Landgericht schuldig gesprochen werden, drohen ihnen damit hohe Geld- oder auch Freiheitsstrafen.

Das Verfahren ist nicht nur deshalb spektakulär, weil unter den vier Beschuldigten bekannte Größen der Mehrwertdienste-Branche sind. Es ist auch eines der ersten Male, dass die massenhafte Abzocke mit 0137-Lockanrufen wirklich zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.

Zwar sind viele Juristen durchaus der Meinung, dass Lockanrufe mit 0137 oder 0900-Nummern Betrug darstellen. Bei der Verfolgung dieser Taten bekleckern sich die Staatsanwaltschaften in der Regel aber nicht mit Ruhm – im Gegenteil. Erst vor wenigen Monaten etwa sorgten Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle für einen Sturm der Empörung. Lockanrufe seien kein Betrug, meinten sie und stellten ihre Ermittlungsverfahren ein. Wer auf 0137-Abzocker hereinfalle, sei schließlich selbst schuld. „Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts den Mitbürger vor einer grober Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen“, hieß es damals bei den Ermittlern in Celle wörtlich.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sieht das ganz offensichtlich anders. Ob die Anklage vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen wird, ist allerdings noch unklar.