Gericht verbietet outlets.de Schufa-Eintrag

Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen „Kunden“ keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.

Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button „Jetzt anmelden“.

Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.

Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt „keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

Denn eingeschüchtert werden Opfer von outlets.de tatsächlich. So ging es auch einer Frau, die Mitte Oktober eine Rechnung über 96 Euro erhielt. Sie war sich keines Vertragsschlusses bewusst und teilte das der IContent GmbH auch per Mail mit. Außerdem schaltete sie Rechtsanwalt Peter Knöppel ein, der gegenüber den Betreibern der Outlets-Seite ebenfalls einen gültigen Vertragsschluss bestritt.

Von Outlets.de kam daraufhin nur ein Mahnungsbrief, in dem der Frau mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wurde, sollte sie nicht bezahlen.

Nun platze der Frau und ihrem Anwalt der Kragen. Sie erwirkten vor Gericht eine einstweilige Verfügung: Das Amtsgericht Halle verbot der IContent GmbH, über die Frau einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 – Az. 105 C 4636/09). Bei Zuwiderhandlung droht der IContent GmbH ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.

„Schon die Androhung eines Schufa-Eintrages bei einer bestrittenen Forderung ist rechtswidrig“, betonte Rechtsanwalt Knöppel in einer Mitteilung. Ein Schufaeintrag dürfte „nicht als Mittel zur Durchsetzung bei bestrittenen Forderungen eingesetzt werden“. Knöppel wies außerdem darauf hin, dass eine Drohung mit einem Schufaeintrag möglicherweise auch strafrechtlich als „Drohung und Verleumdung“ gewertet werden könne.

Die schnelle Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag gehört bei vielen – dubiosen – Firmen und Inkasso-Unternehmen zum üblichen Standard. Ziel ist es dabei, Opfer von Abofallen und Kostenfallen im Internet derart einzuschüchtern, dass auch fragwürdige Rechnungen bezahlt werden. Verbraucherschützer sprechen von einem regelrechten Inkasso-Stalking, das auf Opfer dubioser Internetseiten ausgeübt wird – und raten diesen, trotzdem stur zu bleiben.

Mehr zum Thema Abofallen, Kostenfallen im Internet, Inkasso-Drohungen und was Opfer tun können, in unserem Special zum Thema.