Opendownload.de verliert Prozess gegen Verbraucherschutz

Schlappe für Opendownload.de: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht einen Prozess gegen die Betreiberfirma Content Service Ltd. gewonnen.

Opendownload.de ist eine klassische Kostenfalle im Internet. Auf der Seite bietet die Firma Content Service Ltd. freie Software wie OpenOffice und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt nach Ansicht der Firma ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt dann wenig später eine Rechnung in Höhe von 96 Euro pro Jahr ins Haus. Darauf gibt es auf der Website nur einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist.

Viele Opfer werden direkt über die Suchmaschine Google in die Falle gelockt. Denn die Täter buchen bei Google Werbung. Sobald ein Verbraucher nach kostenlosen Programmen bei Google sucht, werden rund um die Suchergebnisse Werbe-Links zu Opendownload.de eingeblendet. Und bei jedem Opfer, das auf die verhängnisvolle Werbung klickt, kassiert Google mit.

Wer erst einmal in der Falle gelandet ist, wird mit Mahnungen und Drohschreiben unter Druck gesetzt. Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma Content Service Ltd. sogar mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche sei allerdings unzulässig, entschieden jetzt die Richter des Landgerichts Mannheim. Sie stellten auch klar, dass man das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausschließen darf. Genau das hatten die Betreiber von opendownload.de versucht. Sie behaupteten, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe – Unsinn, wie die Richter feststellten.

Mit dem aktuellen Urteil (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig) haben die Betreiber einer Abofalle im Internet wieder einmal eine satte Niederlage kassiert. Und das spricht wieder einmal dafür, dass sich Opfer von Kostenfallen nicht einschüchtern lassen sollten. Wer Abzockern kein Geld zahlt, hat beste Chancen, auch in Zukunft nicht bezahlen zu müssen.l

Unterlassungsurteile sind nur Nadelstiche

So ganz zufrieden sind Verbraucherschützer aber nicht. Denn Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband etwa geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet. „Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu“, sagt Vorstand Gerd Billen. „Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma.“ Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.

Gesetzgeber muss tätig werden

Billen forderte deshalb in einer Pressemitteilung bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher. „Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen“. Im Internet geschlossene Verträge dürften nur gültig sein, wenn der Kunde etwa durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat (sogenannte „Button-Lösung“). Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Der Bundesrat und das Bundesverbraucherministerium haben hierzu bereits positive Vorschläge gemacht. „Es muss dringend etwas getan werden“, meint Billen. „Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern.“