Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten

Mahnbescheid, das klingt nach Ärger und Kosten. Auch fragwürdige Firmen und Rechtsanwälte erwirken gelegentlich Mahnbescheide, um Verbraucher abzukassieren. Grund zur Sorge ist das allerdings nicht – wenn man alles richtig macht. Wir zeigen, was Opfer wissen müssen.

So sieht ein echter Mahnbescheid aus. Er sollte nicht mit Inkassobriefen verwechselt werden.

So sieht ein echter Mahnbescheid aus. Er sollte nicht mit Inkassobriefen verwechselt werden.

Wer zum ersten Mal in seinem Leben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhält, ist meist entsetzt. Vor allem Menschen, die auf eine Abofalle im Internet hereingefallen sind und noch nie etwas mit Gericht, Inkasso oder Anwalt zu tun hatten, fragen sich dann verunsichert: „Muss ich bezahlen, obwohl ich mit versteckten Kosten in die Falle gelockt wurde?“ Es ist nicht auszuschließen dass dubiose Firmen bisweilen versuchen, gegen Verbraucher Mahnbescheide zu erwirken. Denn gerade über Feiertage ist die Chance groß, dass die Betroffenen die Zwei-Wochen-Frist zum Widerspruch nicht einhalten (können). Damit würden die Mahnbescheide wirksam – obwohl die Forderungen möglicherweise gar nicht berechtigt sind.

Computerbetrug.de klärt nachfolgend alle Fragen, die im Zusammenhang mit Mahnbescheid, gerichtlichem Mahnverfahren, Inkassofirmen und Abzocke im Internet wichtig sind:

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist eine schriftliche Aufforderung, an einen Dritten Geld zu bezahlen – oder sich gegen die Forderung zu wehren. Der Mahnbescheid wird über ein Amtsgericht verschickt. Das Amtsgericht prüft beim Versand aber nicht, ob die Forderung auch wirklich berechtigt ist.

Ein Mahnbescheids-Formular kann für 1,30 Euro in jedem besseren Schreibwarenladen gekauft oder online beantragt werden. Rechtsanwälte und Inkassofirmen müssen das Formular elektronisch einreichen. Im Antrag wird festgehalten, gegen wen man (angeblich) einen Anspruch auf Zahlung hat und wie hoch diese Summe ist. Wenn man nun noch 23 Euro bezahlt, schickt ein Rechtspfleger des beauftragten Amtsgerichts den Mahnbescheid los.

Wenn Sie als Empfänger darauf nicht innerhalb von zwei Wochen reagieren und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, kann das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie erlassen. Ein Vollstreckungsbescheid ist wie ein Urteil und wird Ihnen von der Post oder vom Gerichtsvollzieher übergeben. Auch gegen diesen Vollstreckungsbescheid (mit dem der Mahner zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung vornehmen oder pfänden könnte) können Sie noch einmal Einspruch einlegen.

Kann jeder gegen jeden einen Mahnbescheid erwirken?

Ja. Praktisch kann jeder gegen jeden einen Mahnbescheid erwirken – völlig unabhängig davon, ob er wirklich ein Anrecht auf das geforderte Geld hat oder nicht. Man muss sich nur das Formular besorgen und beim Amtsgericht 23 Euro einzahlen.

Prüft das Amtsgericht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist?

Nein. Der Mahnbescheid wird verschickt, ohne zu prüfen, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht. Die Folge: Jeder, der Ihren Namen und Ihre Anschrift kennt, könnte problemlos gegen Sie einen Mahnbescheid erwirken. Ob er wirklich Anspruch auf das Geld hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Bedeutet ein Mahnbescheid automatisch, dass der Absender ein Recht auf Bezahlung hat?

Nein. Das Amtsgericht prüft vor dem Versand des Mahnbescheids nicht, ob der Anspruch zu Recht besteht oder nur erfunden ist.

Was muss ich tun, wenn ich einen Mahnbescheid bekommen habe?

Auf jeden Fall binnen zwei Wochen reagieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Mahnbescheid nicht berechtigt ist (zum Beispiel, weil Sie im Internet hereingelegt wurden), müssen Sie diesem widersprechen. Dazu genügt es, das lachsfarbene Formular, das dem Mahnbescheid beigefügt ist, anzukreuzen, zu unterzeichnen und zurück an das Gericht zu schicken. Schicken Sie den Widerspruch am Besten als Einschreiben mit Rückschein.

Kann ich einen Mahnbescheid auch einfach ignorieren?

Auf keinen Fall! Wenn Sie nicht binnen zwei Wochen reagieren, kann das Amtsgericht – nach Antrag der Forderungsstellers – gegen Sie einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Anschließend könnte der Forderungssteller sogar gegen Sie zwangsvollstrecken – obwohl er ja möglicherweise überhaupt keinen Anspruch auf das geforderte Geld hat.

Was ist, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist für den Widerruf versäume?

Das ist ganz schlecht. Denn wenn Sie nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen, kann der Antragsteller gegen Sie einen Vollstreckungsbescheid erwirken – selbst wenn er eigentlich gar keinen Anspruch auf das Geld hätte. In diesem Fall müssten Sie also gegen den Vollstreckungsbescheid – wenn er denn beantragt wird – Rechtsmittel einlegen.

Muss ich einen Anwalt einschalten, wenn ich einen Mahnbescheid bekommen habe?

Nicht unbedingt. Den Widerspruch können Sie problemlos auch ohne Anwalt einlegen. Wenn Sie rechtliche Beratung brauchen, sollten Sie aber fachkundigen Rat einholen. Verbraucherzentralen, Amtsgericht oder auch ein Anwalt helfen hier weiter.

Wie geht es weiter, wenn ich einem Mahnbescheid widersprochen habe?

Entweder, es passiert gar nichts mehr. Gerade, wenn der Mahnbescheid nur ein Schuss ins Blaue war, wird der Anspruchsteller nun nichts weiter unternehmen. Im anderen Fall   könnte es zum Zivilprozess kommen. Das heißt, dass sich ein Zivilrichter den Fall näher ansieht und prüft, ob die Forderung wirklich zu Recht besteht oder nicht. Im Fall von umstrittenen Internetseiten müssten die Kläger jetzt also beweisen, dass Ihnen die Kosten des Dienstes klar und deutlich angezeigt wurden.

Kann es sein, dass jemand zur Zahlung verurteilt wird, obwohl die Kosten auf einer Internetseite versteckt waren?

Das ist höchst unwahrscheinlich, aber leider nicht ganz auszuschließen. Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass sich ein Komplize von Abzockern ganz bewusst verurteilen lässt, um andere Opfer zu verunsichern und so dazu zu bringen, fragwürdige Forderungen zu begleichen.

Deshalb: Lassen Sie sich in Auseinandersetzungen mit Inkassofirmen und Anwälten nicht mit pauschalen Aussagen zu angeblich vorliegenden Urteilen abspeisen. Fordern Sie Aktenzeichen, Datum des Urteil und Name des erkennenden Gerichts an und prüfen Sie etwaige Gerichtsurteile zu Abofallen und Kostenfallen im Internet immer ganz genau.

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  1. Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber - Seite 1384 - netzwelt.de Forum

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