Tricky.at: Freiheitsstrafe gegen Abzocker verhängt

Vor zweieinhalb Jahren zockte der Betreiber der Seite tricky.at hunderte Internetnutzer mit einem betrügerischen Gutschein-Dienst ab. Jetzt bekam der 22-Jährige dafür die Quittung: ein Jahr Freiheitsstrafe.

Das Jugendschöffengericht in Flensburg sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige mit seiner Seite tricky.at im Frühjahr 2006 viele tausend Internetnutzer um ihr Geld bringen wollte – und es bei über 200 Menschen auch schaffte. Die Masche: Der junge Mann versprach auf seiner Webseite tricky.at einen kostenlosen mp3-Spieler, wenn man nur seine Daten eintrage. Dass man damit eine kostenpflichtige „Mitgliedschaft“ abschließe, versteckte er dabei im Kleingedruckten am unteren Seitenrand.

Viele Verbraucher glaubten den Behauptungen, übersahen die Preisangabe – und bekamen wenig später von dem Jung-Abzocker eine Rechnung ins Haus geschickt, weil sie sich angeblich bei dem kostenpflichtigen Gutschein-Dienst angemeldet hätten. Wer sich weigerte zu bezahlen, wurde – wie bei diesem „Geschäftsmodell“ üblich – von einer Inkassofirma mit Mahnungen und Drohungen unter Druck gesetzt.

Rund 500 Betroffene ließen sich nicht einschüchtern und erstatteten Anzeige gegen den Seitenbetreiber. Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Flensburg klagte den heute 22-Jährigen wegen Betrugs und versuchten Betrugs an.

Am ersten Verhandlungstag Ende Oktober räumte der 22-Jährige die Vorwürfe ein, zum zweiten Verhandlungstag diese Woche wollte er gar nicht mehr kommen: Polizeibeamte mussten den Angeklagten vorführen, damit das Urteil gesprochen werden konnte.

Das Jugendschöffengericht verhängte gegen den Betrüger schließlich ein Jahr Freiheitsstrafe, zwei Monate mehr, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die Strafe wurde laut Schleswig-Holsteinischem Zeitungsverlag zur Bewährung ausgesetzt. Sollte sich der Abzocker in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, muss er die Strafe absitzen.