Urteil: Online Service Ltd. muss Gewinne aus Kostenfallen offenlegen

Die Firma Online Service Ltd., die im Internet dubiose Angebote wie lebenstest.de oder berufs-wahl.de betreibt, hat eine empfindliche Schlappe erlitten. Das Landgericht Hanau entschied, dass die Firma ihre durch die Kostenfallen erzielten Gewinne offenlegen muss. Das Geld könnte dann vom Staat eingezogen werden.

Die Online Service Ltd. sorgt schon seit langem im Internet für Ärger und Verunsicherung. Die Firma stellt Internetseiten online, bei denen nach der Anmeldung Geld – meist 59 Euro – fällig werden soll. Diese Kostenpflicht wird jedoch gut im Kleingedruckten versteckt. Die Folge: Abertausende Menschen fallen aus allen Wolken, wenn sie nach der Anmeldung plötzlich Rechnungen bekommen – und von einer Münchner Rechtsanwältin unter Druck gesetzt werden, falls sie nicht bezahlen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat dem Unternehmen, das unter einer Briefkastenadresse in Großbritannien residiert, aber auch in der Rodenbacher Chaussee in Hanau einen Sitz hat, den Kampf erklärt. Ein Ziel: Die Firma soll das Geld, das sie mit den dubiosen Seiten erbeutet hat, nicht behalten dürfen.

Bereits im April 2007 hatte der Verband die Firma so wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Online Service Ltd. dann wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender (my-adventskalender.de) ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren. Und auch da bekam der VZBV vor Gericht nun Recht.

Das Landgericht Hanau entschied nämlich, dass die Online Content Ltd. die Gewinne offenlegen muss, die sie mit ihren Kostenfallen im Internet erwirtschaftet hat. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.

„Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft“, erklärte Gerd Billen heute, der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Trotzdem müsse nun auch endlich einmal die Politik handeln. „Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet“, so Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.

Rechtskräftig ist das Urteil (Landgericht Hanau, Urteil vom 01.09. 2008, Az.: 9 O 551/08) noch nicht. Und auch so ist noch unklar, wie die Online Content Ltd. auf das Urteil reagieren wird. Dass die Firma schließt und unter neuem Namen weitermacht, wird von Beobachtern nicht ausgeschlossen. Ebenso ist zu befürchten, dass die Drahtzieher ihre Beute in Sicherheit bringen, bevor der Staat tatsächlich zuschlagen kann.

Für Verbraucher bedeutet das Urteil vor allem eins: Wer Rechnungen oder Mahnungen der dubiosen Firma bekommen hat, sollte tunlichst davon absehen, diese zu bezahlen.