Interactive Win: Allinkasso fordert 132 Euro für dubiose Dienste

Allinkasso und die Forderungen: Tausende Verbraucher in ganz Deutschland haben in den vergangenen Tagen einen dubiosen Brief bekommen: Sie sollen 132 Euro zahlen – für angebliche Dienste einer Firma namens Interactive WIN Deutschl. N Interactivemedia Limited. Verbraucherschützer raten Betroffenen, nicht übereilt zu handeln.

Blogs und Foren sind voll von Beschwerden: Die Allinkasso, ein Inkassounternehmen aus München, hat diese Woche unzähligen Verbrauchern Briefe geschickt. Inhalt: Man habe an einem Tag im Februar 2008 zu einer bestimmten Uhrzeit Leistungen einer Firma namens Interactive WIN Deutschl. N Interactivemedia Limited in Anspruch genommen. Im August sei man angemahnt worden. Nun müsse man inklusive Gebühren und Mahnkosten 132 Euro und ein paar Cent zahlen.

Um welche Leistungen es geht, welche Seite man besucht habe oder welcher Vertrag Grundlage der angeblichen Forderung ist, verrät die Allinkasso nicht.

Viele Betroffene reagieren verunsichert, vor allem aber auch empört auf die Schreiben von Allinkasso. Hunderte Beschwerden stapeln sich inzwischen in den Verbraucherschutz-Foren und Blogs. Einheitlicher Tenor: die Mahnungs-Empfänger kennen weder die Allinkasso noch eine Firma namens Interactive WIN Deutschl. N Interactivemedia Limited. Sie alle haben sich niemals irgendwo angemeldet oder kostenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen.

Noch schlimmer: In mindestens einem Fall erhielt offenbar sogar eine Tote eine Mahnung der Allinkasso. So berichtet ein Thorsten im augsblog.de, dass auch bei ihm ein Schreiben einging: „Nur das pikante dabei, das die inkasso aufforderung an meine frau ging, die 2004 verstarb„, so der Betroffene.

Lug und Betrug also? Der Versuch von Unbekannten, über eine Inkassofirma arglose Verbraucher ohne Grund abzukassieren?

Nicht ausgeschlossen.

Fakt ist: Dass dubiose Abzocker Rechnungen „für nichts“ verschicken, ist prinzipiell nichts Neues. So erhielten zum Beispiel in den vergangenen Wochen unzählige Verbraucher Rechnungen, weil sie sich angeblich auf Seiten wie premiload.com, revolutiondownload.com oder binary-load.com angemeldet hätten – bei Firmen, die es überhaupt nicht gibt und Seiten, die es zum Zeitpunkt der angeblichen Anmeldungen ebenfalls noch nicht gab.

Auch im Fall der Interactive WIN Deutschl. N Interactivemedia Limited sind viele Fragen offen. Bis Anfang der Woche kannte niemand diese Firma. Keiner weiß, wo sie ihren Sitz hat oder wer für sie verantwortlich zeichnet. Geschweige denn, wofür das Unternehmen über die Allinkasso 132 Euro kassieren will.

Betroffenen Mahnungs-Empfängern ist zu raten:

  • Zahlen Sie nicht! Wenn jemand Geld von Ihnen will, hat er seine Forderung vernünftig zu begründen. Ohne Begründung und vor allem ohne Rechtsgrundlage sind Sie keinesfalls verpflichtet, irgendjemandem Geld für unbekannte Leistungen zu zahlen.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Eine Inkassofirma hat nicht mehr Rechte als jeder normale Mensch auch. Insbesondere darf eine Inkassofirma Sie nicht einfach der Schufa melden oder ähnliches.
  • Wenn sSe sich von einer Inkassofirma zu Unrecht bedroht oder genötigt fühlen, melden Sie den Fall dem für die Firma örtlich zuständigen Amtsgericht. Dieses ist die Aufsichtsbehörde.
  • Wenn Sie sich durch einen unberechtigten Rechnungsversand getäuscht, genötigt oder betrogen fühlen: Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft.