Urteil: Eltern müssen Kinder im Internet ständig kontrollieren

Eltern müssen ständig darauf aufpassen, dass ihre Kinder im Internet keine Rechtsverstöße begehen. Das hat das Landgericht München entschieden.

In dem jetzt entschiedenen Fall hatte eine 16-Jährige unerlaubt rund 70 Bilder einer fremden Künstlerin auf zwei Internetplattformen veröffentlicht. Die Rechteinhaberin der Fotos nahm neben der Jugendlichen auch deren Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Die Eltern hätten ihrer Tochter schließlich einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, so die Klägerin.

Die beklagten Eltern argumentierten, sie hätten keine Pflichtverletzung begangen. Ihre Tochter kenne sich im Internet weit besser aus als sie selbst. Sie hätte sogar einen IT-Kurs gemacht. Außerdem sei eine laufende Kontrolle der Internetnutzung von Kindern ohnehin nicht möglich.

Doch das Landgericht München war anderer Ansicht. Die Beklagten hätten ihre  Aufsichtspflicht verletzt. Sie müssten generell Maßnahmen dafür treffen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Ein Computer sei im vorliegenden Fall gleichzusetzen mit einem „gefährlichen Gegenstand“, meinten die Richter der 7. Zivilkammer. Die Eltern hätten ihre Tochter also eingehend über Rechte und Pflichten im Internet belehren müssen und die Einhaltung anschließend „laufend überprüfen“ müssen (Landgericht München, Aktenzeichen: 7 O 16402/07). „Eine einweisende Belehrung [die vorliegend nicht erteilt worden war] ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss – soweit keine „Flat-Rate“ vereinbart worden ist – nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen“, hieß es in dem Urteil.

Elternverband kritisiert Urteil

Der bayerischen Elternverband übte nach Medienberichten scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung. Man könne die in diesem Fall geforderte Überwachung von den Eltern nicht verlangen, erklärte Verbandssprecherin Ursula Walter.

Die Entscheidung der Münchner Richter liegt auf einer Linie mit dem Landgericht Hamburg. Auch dieses war zum Schluss gekommen, dass Eltern Rechtsverstöße ihrer Kinder im Internet durch geeignete Maßnahmen und laufende Kontrollen verhindern müssten. Gegensätzliche Meinungen vertraten unter anderem Oberlandesgericht Frankfurt und Landgericht Mannheim. Die Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht im Internet bleibt damit uneinheitlich.

Quelle: Pressemitteilung Landgericht München