mega-downloads.net: Neuer Musterbrief für Opfer

Viele Menschen sind in den vergangenen Wochen auf die Seite mega-downloads.net hereingefallen. Für Opfer, denen jetzt eine saftige Rechnung ins Haus flattert, hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen neuen Musterbrief bereit.

Auf die Seite mega-download.net fielen vor allem Internetnutzer herein, die auf der Suche nach kostenlosen Programmen wie Irfanview, Firefox oder OpenOffice waren. Sie glaubten – und sollten das wohl auch glauben -, nach Eingabe einiger persönlicher Daten seien die Programme bei mega-downloads.net zu erhalten. So wie im Fall des kostenlosen Browsers Firefox. „Jetzt anmelden & Firefox downloaden„, hieß es in großen Lettern auf der Seite, wie der Screenshot vom 26. März 2008 zeigt. Und daneben: „Nach der Anmeldung können Sie Programme und Tools über das Mega-Downloads Archiv downloaden. Garantiert Viren- und Spywarefrei„:

Im Kleingedruckten lauerte – wie bei Abo- und Vertragsfallen im Internet üblich – allerdings der Haken. Wer seine Daten eintrage schließe auf mega-downloads.net ein zweijähriges Abonnement zum Preis von insgesamt 192 Euro ab, hieß es im Fließtext.

Die Betreiber der Seite, eine BlueByte FZE, verstecken sich hinter einer Anschrift in Dubai und einem Postfach in Österreich.

Verbraucherzentrale: Zahlung der Rechnung verweigern

Muss man die Rechnungen, die derzeit massenhaft für mega-downloads.net verschickt werden, nun tatsächlich bezahlen? Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint nein. „Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen“, so die Expertin. „In den uns vorliegenden Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte.“

Die Verbraucherzentrale hält für Interessierte einen Musterbrief bereit, mit dem sie sich gegen die Forderungen des Anbieters wehren können. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/megadownloads heruntergeladen werden.

Wer der Forderung widerspricht, muss – wie in solchen Fällen üblich – damit rechnen, dass die Täter trotzdem weiter auf Bezahlung bestehen und Mahnungen und Drohbriefe verschicken. Echte Konsequenzen dürfte eine Zahlungsverweigerung nicht haben. Denn dann müssten die Drahtzieher beweisen, dass ihren Opfer bei der Anmeldung bewusst war, auf was sie sich einlassen. Und das dürfte ihnen schwer fallen.