Teurer Nebenjob: Finanzagent muss Bank 5875 Euro zurückzahlen

Wir kennen sie alle, die Mails, in denen Firmen lukrative Nebenjobs als „Finanzagent“ oder „Manager für Zahlungsbearbeitung“ anbieten. Dahinter stecken in aller Regel Kriminelle. Und das kann böse Folgen für die neuen „Mitarbeiter“ haben, wie jetzt ein Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach zeigte.

Vor dem Gericht stand ein Mann, der im Frühjahr 2007 eine Mail aus der Ukraine bekommen hatte. Eine ihm unbekannte Firma bot ihm darin einen Nebenjob als „Manager für Zahlungsbearbeitung“ an. Seine Aufgabe: Er solle auf seinem Konto Überweisungen entgegennnehmen und nach Abzug einer Provision per Bargeldüberweisung Richtung Osteuropa weiterleiten.

Der Mann nahm das vermeintlich lukrative Jobangebot an. Im Juni 2007 erhielt er dann den ersten Auftrag. Auf seinem Konto gingen 5.875,78 Euro ein, die er per Western Union
Richtung St. Petersburg weiterschickte – abzüglich einer Provision von 587 Euro, die er für sich behielt.

„Geschäftlich unerfahren“

Wenig später hatte der „Finanzagent“ allerdings mächtig Ärger am Hals. Denn die 5875 Euro gehörten eigentlich einem Online-Banking-Kunden. Osteuropäische Betrüger hatten dessen PIN und TAN per Phishing ausspioniert und das Geld heimlich abgebucht. Die Folge: Die geschädigte Bank ließ sich die Ansprüche des Bestohlenen abtreten und forderte die kompletten 5875 Euro nun von dem „Finanzagenten“ zurück. Der weigerte sich. Nur die Provision von 587 Euro würde er herausgeben, den Rest nicht. Den habe er schließlich weitergeleitet. Deshalb treffe ihn hier keine Rückzahlungsverpflichtung. Außerdem sei er  geschäftlich unerfahren und habe weder gewusst noch angenommen noch annehmen müssen, etwas Unrechtmäßiges zum Schaden Dritter zu tun, meinte der Nebenjobber.

Doch diesen Argumenten folgte das Landgericht Bad Kreuznach nicht. Stattdessen verurteilte die Richter ihn zur Rückzahlung der vollständigen Summe. Zwar habe die Bank dem Mann nicht nachweisen können, dass er bewusst und gewollt zum Komplizen ausländischer Betrüger wurde. Allerdings sei die Abbuchung der 5875 Euro vom Konto des Opfers ohne rechtlichen Grund erfolgt. Und genau diese Kenntnis müsse sich der Finanzagent zurechnen lassen – und sei nach § 812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet (Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 30.01.2008, Az. 2 O 331/07).

Vorsicht bei Jobangeboten per Mail

Auch wenn die juristische Begründung für juristische Laien schwer verständlich ist, zeigt der Fall eines wieder klar und deutlich: Wer per Mail Jobangebote als Finanzagent oder Finanzmakler erhält oder überhaupt für ausländische Firmen Geldtransfers über sein Konto laufen lassen soll, muss äußerst vorsichtig sein. In aller Regel stecken dahinter Betrügerbanden – und der scheinbar attraktive Nebenjob führt direkt vors Gericht.