meinnachbar.net: Ohne Zustimmung keine Zahlungspflicht

Mitglieder der Seite meinnachbar.net, die von der plötzlichen Kostenpflicht des Portals überrascht werden, müssen das möglicherweise bald geforderte Geld nicht bezahlen. „Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, erklärte heute die Verbraucherzentrale Bayern gegenüber Computerbetrug.de.

Zig-tausende Menschen hatten sich in den vergangenen Monaten bei der Seite meinnachbar.net angemeldet – für eine kostenlose Mitgliedschaft, wie immer betont wurde. Doch das änderte sich vor einigen Tagen. Am Samstag wurde an die Mitglieder der Seite ein Newsletter mit dem Betreff „Fröhliche Weihnachten und ein schönes neues Jahr 2008 / Änderungen der AGB“ verschickt. Im Fließtext versteckt wurde darin mitgeteilt, dass meinnachbar.net ab 29. Dezember 2007 kostenpflichtig werde. Mitglieder hätten damit in den nächsten zwei Jahren neun Euro pro Monat zu bezahlen – insgesamt 218 Euro. Als neue Verantwortliche der Seite zeichnet die Firma netsolution FZE in Dubai, die seit Monaten mit ihrem Portal nachbarschaft24.net für massive Verbraucher-Beschwerden sorgt.

Die wichtigsten Fragen für Mitglieder der Seite meinnachbar.net liegen damit auf der Hand: Bin ich tatsächlich verpflichtet, ab 29. Dezember plötzlich Mitgliedsbeiträge für meinnachbar.net zu bezahlen? Muss ich mein Profil noch schnellstmöglich löschen, um der Kostenpflicht zu entkommen? Und was passiert nach dem 29. Dezember, wenn ich den Newsletter von meinnachbar.net nicht gelesen habe und deshalb nicht rechtzeitig kündigte?

Für Markus Saller, Justitiar der Verbraucherzentrale Bayern, sind diese Fragen schnell beantwortet: „Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, sagte er heute im Gespräch mit Computerbetrug.de. Sprich: Allein dadurch, dass die Betreiber von meinnachbar.net die geänderten AGB mitteilen und betroffene Kunden nicht reagieren, ist noch lange kein Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft geschlossen. „Das würde der § 308 Nr. 5 BGB nicht hergeben“, betonte der Jurist.

Kurz gesagt: Wer sich für den anfangs kostenlosen Zugang bei meinnachbar.net angemeldet hatte, muss die möglicherweise demnächst geforderten 54 Euro pro Halbjahr nicht bezahlen – sofern er der Umwandlung in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht ausdrücklich zugestimmt hat. So die Rechtsmeinung der Verbraucherzentrale Bayern.

Saller ging heute davon aus, dass die Betreiber der Seite trotzdem in den kommenden Wochen mit einem „flächendeckenden Versand von Rechnungen“ beginnen könnten, „ohne dass ein entsprechender Zahlungsanspruch besteht“. Betroffene sollten sich also keinesfalls einschüchtern lassen.