Teures „Geschenk“: Verbraucherschutz mahnt Web.de ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Konzern Web.de abgemahnt. Der Grund: Clubmitgliedschaften, die als „kostenlos“ beworben werden, letztlich aber teuer sind.

Mit seinem Geschäftsmodell der Club-Mitgliedschaften sorgt Web.de seit gut drei Jahren für Verärgerung bei Verbrauchern und Verbraucherschützern. Immer wieder melden sich – auch im Forum unserer Seite – Menschen, die von Web.de unerwartet Rechnungen über 30 Euro bekommen. Der Grund: Die Betroffenen hätten Testmitgliedschaften für Web.de-Dienste abgeschlossen, die nach einer gewissen Laufzeit kostenpflichtig werden.

In welcher Form auch immer diese Abschlüsse stattfanden: „Das Klicken auf den Button „zum Geschenk“ auf einer der FreeMail-Startseite unverhofft vorgeschalteten Seite, die Bestellung eines günstigen Antivirenprogramms für einen Euro oder die Inanspruchnahme anderer „Sonderangebote“ sind oft mit einer „kostenlosen Testmitgliedschaft“ im WEB.DE-Club verbunden„, berichtet etwa Rechtsanwalt Falk Brorsen in einem Beitrag für das Portal 123recht.net.

In einem Fall griff jetzt allerdings der Verbraucherzentrale Bundesverband ein. Er mahnte Web.de ab. Das Karlsruher Unternehmen habe an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein „Treuegeschenk“ verschickt, so der vzbv. Darin sei unter der Überschrift „Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue!“ mit der Aussage „Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos*!“ für eine dreimonatige Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben worden. Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, musste der Interessent demnach ein Häkchen setzen, mit dem er folgendes bestätigte: „Ja, ich möchte den WEB.DE Club kostenlos testen. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert.“ Die Abgabe der Willenserklärung sei dann  über Klick auf die Schaltfläche „Dankeschön auspacken“ erfolgt.

Dass sich die kostenlose Mitgliedsschaft bei nicht erfolgter Kündigung nach drei Monaten in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (fünf Euro pro Monat) verwandelt, darauf sei nur in einer Fußnote, „unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden Rahmens“ hingewiesen worden, so der vzbv.

Web.de selbst hat sich zu der Abmahnung bisher nicht geäußert.