Kostenfallen im Internet: Verbraucherschutzverband geht gegen Anbieter vor

Ob kostenloser SMS-Versand, Warenproben, Führerscheintests oder Ahnenforschung: Immer mehr Themen werden von dubiosen Anbietern dazu missbraucht, Verbraucher im Internet in teure Verträge zu locken.

Die Masche: Die Anbieter verstecken die Preise einfach im Kleingedruckten oder in den AGB – und fordern das Geld von ihren Opfern dann mit harschen Drohungen ein. Doch jetzt schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurück. Mittlerweile laufen rund 20 Verfahren gegen Anbieter, teilweise sind sogar schon Klagen erhoben. Anette Marienberg, zuständig für die Rechtsdurchsetzung im vzbv, berichtet im Interview mit Dialerschutz.de, gegen wen die Verbraucherschützer vorgehen, und warum dubiose Anbieter bald auch im Ausland nicht mehr sicher vor rechtlichen Schritten sind.

Dialerschutz.de: Seit einem Jahr machen so genannten Abo-Fallen im Internet von sich reden. Die Betreiber versprechen auf Ihren Seiten attraktive Dienstleistungen, fordern Interessierte zur Anmeldung auf, verstecken die Preise aber im Kleingedruckten Wie viele Menschen sind mittlerweile auf Seiten dieser Art hereingefallen?

Marienberg: Wir können zumindest sagen, dass sehr viele Menschen „darauf hereingefallen“ sind. Nahezu täglich erhalten wir dazu Beschwerden, noch mehr Beschwerden werden bei den Verbraucherzentralen eingehen. Ich würde schätzen, dass es bisher tausende oder zehntausende von Verbrauchern sind.

Dialerschutz.de: Wer steckt denn hinter solchen Seiten?

Marienberg: Das sind Firmen oder einzelne Personen, die meinen, mit dieser Masche schnell Geld verdienen zu können, was vermutlich zunächst auch klappt.

Dialerschutz.de: Oft finden sich im Impressum dieser Seiten ausländische Firmennamen, etwa aus der Schweiz oder aus Großbritannien. Warum?

Marienberg: Da kann man nur spekulieren. Für uns jedenfalls erschwert diese Tatsache die Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung. Beispielsweise ist die Zustellung von Schriftstücken und die Vollstreckung mit mehr Hindernissen verbunden.

Dialerschutz.de: Beim Versuch das Geld einzutreiben, arbeiten die Anbieter, ihre Anwälte oder Inkassofirmen oft mit Drohungen – bis hin zu Schufa-Einträgen, Besuchen von Gerichtsvollziehern oder Strafanzeigen. Muss man diese Drohungen ernst nehmen?

Marienberg: Bestrittene Forderungen darf die Schufa nicht eintragen. Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss erst einmal ein für die Firma positives Urteil in der Welt sein. So schnell geht das nicht. Auch Straftaten dürften die Verbraucher kaum begangen haben.

Dialerschutz.de: Sind dem vzbv Fälle bekannt, in denen Anbieter solcher Seiten tatsächlich vor Gericht gezogen sind, um ihr Geld zu bekommen?

Marienberg: Nein, solche Fälle sind uns bisher nicht zu Ohren gekommen.

Dialerschutz.de: Ist es eigentlich rechtlich erlaubt, Kostenpflichtigkeit und Preise im Kleingedruckten am unteren Rand einer Internetseite oder nur in den AGB kenntlich zu machen?

Marienberg: Es kommt natürlich auf die konkrete Gestaltung an. Aber unserer Meinung nach ist das so, wie es häufig angeboten wird, irreführend und damit nicht erlaubt, da der Preis von den Verbrauchern ganz häufig nicht wahrgenommen wird – wer schaut schon normalerweise in jede Ecke einer Internet-Seite; vor allem wenn damit geworben wird, dass das Angebot heute gratis ist oder dass keine monatlichen Kosten entstehen. Besonders schlimm auch, wenn ausschließlich in den AGB auf die Kosten hingewiesen wird und man sonst nicht auf die Idee käme, dass das Angebot etwas kosten könnte.

“Der Forderung widersprechen“

Dialerschutz.de: Wenn ich mich bei einer solchen Seite angemeldet habe ohne mir bewusst zu sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt: Was sollte ich tun, wenn ich eine Rechnung oder Mahnung erhalte?

Marienberg: Man sollte sich Hilfestellung bei der örtlichen Verbraucherzentrale holen und bei unklarer Preisangabe der Forderung in jedem Fall widersprechen.

Dialerschutz.de: Bestimmte Anbieter behaupten in ihren Mahnungen, wenn Minderjährige sich auf der Seite angemeldet hätten, müssten die Eltern dafür einstehen und bezahlen. Ist das richtig?

Marienberg: Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen haften Eltern für Ihre Kinder, etwa wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und da sind die Voraussetzungen eher eng. Außerdem stimmt hier ja schon etwas mit der Preisangabe nicht, so dass schon aus diesem Grund der Forderung widersprochen werden kann.

Dialerschutz.de: Sind vzbv oder Verbraucherzentralen schon gegen Anbieter mit versteckten Preisen vorgegangen?

Marienberg: Ja, der Verbraucherzentrale Bundesverband hat etwa 20 Verfahren am Laufen, zum Teil ist schon Klage erhoben worden. Es geht beispielsweise um die Anbieter VitaActive, Xentria – jetzt Internet Service AG -, Schmidtlein GbR, Theana Ltd., Genealogie Ltd. und Mobile Premium Credits Ltd.. Wir erhielten zahlreiche Beschwerden und haben nach Prüfung die Wettbewerbswidrigkeit der Internet-Seiten festgestellt.

Dialerschutz.de: Worauf sollten Verbraucher achten, um nicht auf dubiose Internetdienste hereinzufallen? Gibt es Anzeichen, an denen man unseriöse Dienste erkennt?

Marienberg: Insbesondere wenn man seine Daten irgendwo eingeben muss, muss man „hellhörig“ werden und sollte die Internet-Seite samt Allgemeiner Geschäftsbedingungen genau nach versteckten Kosten absuchen. So erspart man sich zumindest Ärger.

Dialerschutz.de: Wie wird sich die Situation aus Ihrer Sicht weiter entwickeln?

Marienberg: Einige Seiten kann man inzwischen schon nicht mehr aufrufen, oder sich nicht mehr anmelden. Wir denken, dass wir mit unseren rechtlichen Aktionen und mit der Pressearbeit durch die Verbraucherzentralen und uns die Firmen abschrecken und die Verbraucher dagegen sensibilisieren können, so dass es sich für die Anbieter nicht mehr lohnt, in dieser Weise tätig zu sein.

Dialerschutz.de: Gibt es für Sie auch Rückendeckung seitens des Gesetzgeber?

Marienberg: Bis zum Ende des Jahres muss das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz umgesetzt sein. In dem Gesetz geht es etwa um die grenzüberschreitende Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Wir erhoffen uns daraus Verbesserungen im Hinblick auf die oben genannten Probleme bei der Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung.