Horoskop per Lockanruf: Verbraucherschutz warnt vor neuem Telefon-Trick

Mit einem dubiosen Geschäftsmodell ist die Sindelfinger Seikon GmbH ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Die Verbraucherzentralen Bayern und Berlin werfen dem Unternehmen vor, ihre Telefon-Dienstleistungen per Lockanruf zu bewerben und arglosen Opfern dann vermeintliche Rechnungen über jeweils 29 Euro ins Haus zu schicken. Die Verbraucherzentrale Berlin hat das Unternehmen nach eigenen Angaben deshalb abgemahnt. Die Seikon GmbH widerspricht den Vorwürfen energisch. Das Unternehmen spricht von „glattem Rufmord“.

Von „empörten Verbrauchern“ berichtet die Verbraucherzentrale in Berlin. Eine „perfide Masche“ nennt es Markus Saller, Jurist beim bayerischen Verbraucherschutz, in der Münchner Abendzeitung: Etlichen Telefonbesitzern flatterte in den vergangenen Wochen Post der Sindelfinger Seikon GmbH ins Haus. Der Inhalt der Briefe: Das Unternehmen erlaube sich „…für die Inanspruchnahme unserer Teledienstleistungen“ 29 Euro in Rechnung zu stellen. Konkret gehe es um einen Horoskop-Service, den der Betroffene genutzt habe. Oder auch nicht, wie die Verbraucherschützer meinen. Die Betroffenen erinnerten sich nur daran, dass auf ihrem Telefon-Display ein „Anruf in Abwesenheit“ mit einer ganz normalen Sindelfinger Rufnummer angezeigt wurde. „In Erwartung einer fälligen Information, einer anstehenden Verabredung oder einfach, weil jemand sie sprechen wollte, riefen sie die angezeigte Nummer an oder wählten – schon fast routinemäßig – eine Taste“, so die Berliner Verbraucherschützer. Die Folge: Selbst wenn die Anrufer schon nach Sekunden wieder auflegten, bekamen sie die Rechnung über 29 Euro ins Haus.

„Diese Rechnungen sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden. Daher sollten die Verbraucher sich auch nicht durch etwaige Drohungen mit Inkassounternehmen einschüchtern lassen“, betont Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin in einer Pressemitteilung. Dabei sei Frage, woher Seikon die Adresse der Betroffenen habe, einfach zu beantworten. Das Unternehmen nutze die so genannte Inverssuche. Mit dieser kann von einer übertragenen Rufnummer auf die Anschrift des Anschlussinhabers geschlossen werden. Das räumt die Firma auf ihrer Webseite auch selbst ein: „Ihre Adresse wurde – sofern wir keine andere Quelle dafür hatten – über eine Rückwärtssuche Ihrer Telefonnummer festgestellt“, heißt es dort. Und dann erklärt die Seikon GmbH – wenn auch verklausuliert und mit einigen Schreibfehlern – sogar den Trick, mit dem sie arbeitet: „Erfolg die Inanspruchnahme der Dienstleistung, so wird nachträglich dem Anschlussinahber ein Antrag zur Annahme über die in Anspruch genomme Dienstleistung postalisch zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass wir erst nach Annahme des Antrags eine entsprechende Rechung zustellen.“ Auf Deutsch übersetzt heißt das: Die vermeintlichen Rechnungen sind gar keine, sondern nur Angebote. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des „Kunden“, also „konkludent“ (durch schlüssiges Verhalten) zustande, nämlich indem er die 29 Euro bezahlt. Das allerdings dürften die wenigsten Betroffenen wissen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Seikon GmbH jetzt wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt.

Das Unternehmen selbst stellt den Vorgang freilich ganz anders dar. Zum einen handle es sich bei den von den Verbraucherschützern gerügten Anrufen in Abwesenheit nicht um Lockanrufe: „Im Rahmen einer Meinungsforschungsaktion rufen wir kostenlos ausgewählte Haushalte und Firmen von unserem Büro in Stuttgart/Sindelfingen an. Haben wir die betroffenen Personen nicht erreicht, erhalten diese die Nummer unserer Telefonzentrale als Anrufe in Abwesenheit angezeigt“, so die Firma in einer Stellungnahme, die uns heute zuging. Auch der „Horoskope-Dienst“ sei nicht zu beanstanden, so die Seikon. Bei diesem Service riefen die Kunden an. Dabei würden diesen „alle relevanten Informationen (Preis, Art des Dienstes) vor dem eigentlichen Vertragsschluss mitgeteilt“ und sie müssten diese Bedingungen per aktivem Handeln quittieren. Alle Beschwerdeführer, so die Seikon, hätten eine Gesprächsdauer gehabt, die weit über den neun Sekunden liegt. Auch beim monierten Versand von Schreiben ist nach Darstellung der Seikon alles korrekt gelaufen. Bis zum 4. März habe man Rechnungen versandt, nachdem Anrufer den Dienst bestätigten. „Wir gehen davon aus, dass der Anschlussinhaber – ähnlich wie es bei 0190/0900-Nummern gehandhabt wird – in der Regel für die dort entstehenden Rechnungen/Gebühren haftbar zu machen ist“, heißt es in der Stellungnahme. Selbstverständlich sei man sich der Situation bewusst, dass ein Nicht-Geschäftsfähiger oder vollständig unbekannte Dritte diesen Dienst in Anspruch genommen haben könnte. „Daher mahnen wir unsere Rechnung nicht und fordern nicht diese Rechnungen über Inkassodienste ein. Beschwerdeführer, welche bereits Ihre Rechnung bezahlt haben, erhalten diese wieder zurück – sofern diese uns erklären dass sie unsere Rechung nicht nachvollziehen können“. Seit 4. März schicke man auch keine Rechnungen mehr, sondern „Angebote/Anträge“. Dies halte man für legitim, so die Seikon, „da wir einerseits unsere Dienstleistung vergütet bekommen wollen und andererseits eventuell unberechtigt in Anspruch genommene Angebotsempfänger nun die Wahl haben unser Angebot anzunehmen.“ Die Abmahnung der Verbraucherzentrale beziehe sich nur auf die Praxis bis zum 4. März 2005. Davon seien 53 Rechnungsempfänger betroffen gewesen. „Wir haben der Verbraucherzentrale mitgeteilt, dass wir diese Abmahnung formal wie inhaltlich ablehen und uns dieser nicht beugen werden“, so Seikon-Geschäftsführerin Esther Bauer gegenüber Dialerschutz.de. Darüberhinaus werde man nach Fristablauf „gegen die Abmahnung sowie gegen die rufschädigende Äußerungen der Wettbewerbszentrale“ vorgehen.