Dialer-Spam: Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Starweb

Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt auch in zweiter Instanz eine von AOL erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Berliner Dialer-Anbieter Starweb-Service GmbH bestätigt. Das berichtet das Onlinemagazin heise.de. Wie schon das Landgericht Hamburg sahen es auch die OLG-Richter als wahrscheinlich an, dass der Erotik-Anbieter unrechtmäßig Spam unter anderem an AOL-Kunden versendet hatte.

Schon seit einiger Zeit geht AOL verstärkt gegen Unternehmen vor, die Dialer und Dienstleistungen verbotenerweise über E-Mail bewerben. So auch in dem aktuellen Fall, über den heise.de jetzt berichtet. Demnach wurde per Mail eine Erotik-Webseite beworben, auf der ein Dialer von Starweb-Service zum Download bereitgehalten wurde. Das OLG sah es im Rahmen des Verfügungsverfahrens als erwiesen an, dass diese E-Mails von der Starweb-Service GmbH stammten, zumindest aber von der Firma in Auftrag gegeben worden waren. Als konkretes Indiz dafür werteten die Richter nicht nur, dass auf der beworbenen, im Rahmen eines Subdomain-Services angebotenen Webseite nicht nur ein Dialer des Unternehmens heruntergeladen werden konnte, sondern dass der Erotik-Anbieter auch im Impressum der Subdomain als Verantwortlicher genannt war. Dass dieser Eintrag fälschlicherweise von Dritten erfolgt war, wie die Starweb behauptete, glaubten die Richter nicht.

Die Nachrichten wurden zwar offenbar über einen ausländischen Anbieter und mit gefälschter Absenderadresse versandt. Dennoch müsse der Dialer-Anbieter haften, urteilten die Richter. Rechtlich verantwortlich sei aufgrund der „verschachtelten Domain-Struktur“ derjenige, der im Impressum der Subdomain angegeben sei. Eine Haftung des Subdomain-Anbieters, der Dritten die Möglichkeit bietet, mit Hilfe einer Weiterleitung auf eigene Webpräsenzen zu verweisen, lehnte das Gericht ab (Az. 5 U 194/03). Das OLG bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus erster Instanz.

Spam-Mails mit Werbung für Starweb-Dialer waren erstmals 2001 verbreitet worden und hatten bei Internetsurfern über viele Monate hinweg für Unwillen und Aufregung gesorgt. Die Empörung gipfelte darin, dass Aktivisten in Newsgroups offen damit drohten, die Netze der verdächtigen Firma mit DDoS-Attacken lahmzulegen. Das Unternehmen argumentierte dagegen regelmäßig damit, dass Dritte für die unerwünschten Werbebotschaften verantwortlich seien, um ihm zu schaden.