Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – die Fakten

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Zum zweiten Mal binnen weniger Jahre haben CDU, CSU und SPD die verdachtslose Speicherung unserer Kommunikation durchgesetzt. Kritiker leisten erneut Widerstand. Was Sie zur VDS in Deutschland wissen müssen.

Vorratsdatenspeicherung. Symbolbild: Kobes – Fotolia.com

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Wie ist der aktuelle Stand?

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland ein politisches Dauerthema. Im Herbst 2015 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD gegen massiven Widerstand von Bürgerrechtlern, Juristen, Journalisten und anderen Kritikern die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Dem entsprechenden Gesetzentwurf wurde dann auch im November vom Bundesrat zugestimmt. Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten“ wurde anschließend am 10. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Nachdem die VDS in Kraft trat, bekamen die Telekommunikationsfirmen eine Übergangsfrist bis Juni 2017, um die Regelungen in die Praxis umzusetzen. Ab 1. Juli 2017 werden die Daten also gespeichert.

Vorratsdatenspeicherung: Was wird gespeichert?

Gespeichert wird, kurz gesagt, wer mit wem wann und über welche Geräte kommuniziert. Telekommunikationsanbieter wie Telekom, Vodafone & Co müssen also protokollieren und speichern,

  • wer mit wem wie lange über das Festnetz telefoniert hat
  • wer mit wem wie lange per Handy telefoniert hat
  • wer wem eine SMS geschickt hat
  • wo sich Handy-Nutzer oder SMS-Versender in diesem Moment aufgehalten haben
  • welcher Computer wann mit welcher IP-Adresse (das ist eine eindeutige Adresse im Internet) online war
  • bei SMS werden aufgrunf technischer Gegebenheiten auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert

Wie lange werden diese Verbindungsdaten bei der Vorratsdatenspeicherung gespeichert?

Die Anbieter speichern diese Daten zehn Wochen lang, bei den Standortdaten gilt eine Höchstspeicherfrist von vier Wochen. Danach müssen sie gelöscht werden.

Was wird bei der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert?

E-Mails und aufgerufene Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Letzteres können die Behörden natürlich trotzdem meist herausfinden. Viele Anbieter von Internetseiten speichern die IP-Adressen, also die eindeutigen „Hausnummern“ der Computer, über die auf sie zugegriffen wurde. Per Anfrage bei den Telekommunikationsfirmen lässt sich also zehn Wochen lang feststellen, wem der Rechner gehörte, über den auf eine bestimmte Webseite zugegriffen wurde.

Werden auch Telefonate mit Ärzten, Anwälten. Geistlichen, Journalisten, und anderen Geheimnisträgern gespeichert?

Ja, auch diese Verbindungen werden gespeichert. Die Behörden dürfen sie lediglich nicht abgerufen. Einzig Berater der Telefonseelsorge sind von der Speicherung komplett ausgenommen.

 Wer darf die gespeicherten Verbindungsdaten einsehen?

  • Polizeidienststellen
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfassungsschutzämter
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst

Kann die Vorratsdatenspeicherung  Verbrechen verhindern oder aufklären?

Das betonen die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung immer wieder. Kritiker behaupten das Gegenteil – und verweisen auf Zahlen: Wissenschaftler des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht etwa kamen 2012 zu der Erkenntnis, dass der Wegfall der ersten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten kann. Widerlegt wurde dabei auch die Behauptung, die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei besonders wichtig für Ermittlungsbehörden. Das sei allenfalls in Einzelfällen so, aber nicht bei der breiten Masse von Ermittlungsverfahren.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen unter Berufung auf Zahlen des Bundeskriminalamts zum Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung lediglich zu einer um 0,006 Prozent verbesserten Aufklärungsquote führt.

Ist das letzte Wort zur Vorratsdatenspeicherung schon gesprochen?

Nein. Schon die erste Vorratsdatenspeicherung, 2010 eingeführt, wurde von Kritikern angefochten und schließlich vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig gekippt. Ähnliches beabsichtigen die Kritiker der verdachtslosen Überwachung auch jetzt wieder. Neben der FDP hat auch der Verein digitalcourage Verfassungsbeschwerde eingelegt.

  • Im Dezember 2016 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für illegal nach europäischem Recht. Welche Auswirkungen das auf die Umsetzung der VDS in Deutschland hat, blieb zunächst unklar. Kritiker der Massenspeicherung fühlten sich jedoch bestätigt.
  • Im Juni 2017 entschied auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Deshalb dürfe das Telekommunikationsunternehmen, das in Münster geklagt hatte, auch nicht zur Speicherung der Daten seiner Kunden verpflichtet werden. Weitere Unternehmen prüften daraufhin, ob auch sie entsprechende Klagen einreichen werden.

Kann man die Vorratsdatenspeicherung umgehen?

Es gibt zumindest Möglichkeiten, seine Datenspuren beim Telefonieren oder im Internet zumindest so gering wie möglich zu halten. Anleitungen und Tools haben zum Beispiel netzpolitik.org und die Electronik Frontier Foundation zusammengestellt.

Wo gibt es weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert laufend über die aktuelle Entwicklung. Fragen zur Speicherung von Verkehrsdaten beantwortet daneben die Bundesnetzagentur.

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