Lockanrufe: Netzagentur ordnet Preisansage für viele ausländische Vorwahlen an

Lockanrufe aufs Handy haben in den vergangenen Wochen zehntausende Menschen betroffen. Symbolbild: Studio Porto Sabbia/fotolia.com

Lockanrufe mit ausländischen Nummern haben in den vergangenen Wochen zehntausende Menschen genervt. Jetzt greift die Bundesnetzagentur durch – und ordnet für diverse Ländernummern eine Preisansagepflicht an.

Bei Lockanrufen wählen die Täter automatisiert massenhaft Handynummern durch und spielen den potenziellen Opfern eine teure ausländische Nummer aufs Display. Wer glaubt, einen wichtigen Anruf verpasst zu haben und zurückruft, landet in der Falle. Mit der nächsten Mobilfunkrechnung wird er nämlich abkassiert.

Die Hintermänner der Lockanrufe – auch Ping-Calls genannt – verdienen, indem sie einen Teil der abgerechneten Gebühren bekommen. Deshalb versuchen sie auch, dass Opfer bei ihrem Rückruf möglichst lange in der Leitung bleiben – etwa durch Gewinnspiele, Erotikansagen oder angebliche Paketzustellungen. Dabei werden oft mehrere Euro pro Minute fällig.  

Allein im Oktober diesen Jahres gingen bei der Bundesnetzagentur etwa 30.000 Beschwerden über Lockanrufe ein. Im November 2017 seien bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen hinzugekommen, hieß es. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden.

Dass die Masche seit Jahren funktioniert, hat einen Grund. Die missbrauchten ausländischen Nummern kann man nämlich häufig mit deutschen Nummern verwechseln. So erinnert zum Beispiel die Vorwahl von Koblenz 0261 an die Vorwahl von Madagaskar 00261; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die den Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 ähneln.

Schon in den vergangenen Wochen hat die Netzagentur für etliche solcher Nummern Inkassoverbote angeordnet – mit begrenztem Erfolg. Jetzt will die Behörde das Thema richtig in den Griff bekommen. Sie hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. „Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping-Anrufen einen Riegel vor“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher.“

Diese Ländervorwahlen sind von der aktuellen Anordnung betroffen:

  • Burundi (00257)
  • Tschad (00235)
  • Serbien (00381)
  • Seychellen (00248)
  • Tunesien (00216)
  • Elfenbeinküste (00225)
  • Guinea (00224)
  • Sudan (00249)
  • Marokko (00212)
  • Tansania (00255)
  • Benin (00229)
  • Mali (00223)
  • Uganda (00256)
  • Madagaskar (00261)
  • Albanien (00355)
  • Bosnien-Herzegowina (00387)
  • Somalia (00252)
  • Liberia (00231)
  • Malediven (00960)
  • Jemen (00967)
  • Mazedonien (00389)
  • Sierra Leone (00232)
  • Global Mobile Satellite System (00881)

Die Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 umsetzen.