Verbraucherzentrale: Windows 10 verwandelt Rechner in „private Abhöranlage“

Windows 10 spioniert Nutzer umfassend aus, warnen Verbraucherschützer. Bild: Jürgen Fälchle/fotolia.com

Windows 10 spioniert Nutzer umfassend aus, warnen Verbraucherschützer. Bild: Jürgen Fälchle/fotolia.com

Mit Windows 10 von Microsoft kommt ein Betriebssystem auf den Markt, das den PC in eine Art – so wörtlich – „private Abhöranlage“ verwandelt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Windows 10 macht den Nutzer gläsern – wenn er sich nicht mit den richtigen Datenschutz-Einstellungen wehrt. Wer die Datenschutzbestimmungen des neuen Windows akzeptiert, willige in eine „umfassende Ausforschung der Nutzung“ ein, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Microsoft werte nicht nur den Namen, die Postadresse, Alter, Geschlecht und die Telefonnummer aus, sondern zum Beispiel auch den jeweiligen Standort des Gerätes, die in den unternehmenseigenen Apps und Diensten aufgerufenen Web-Seitenadressen, eingegebene Suchbegriffe, Kontakte zu anderen Personen und die gekauften Artikel, also vor allem Musik oder Filme.

Windows 10 gibt dem Rechner sogar eine eindeutige Identifikationsnummer zur Verwendung durch App-Entwickler und Werbenetzwerke, betonen die Verbraucherschützer. Ihr Rat: Wer die zusätzlichen Datenübertragungen in Windows 10 nicht wünscht, sollte die Datenschutzeinstellungen entsprechend anpassen.

Ein Microsoft-Konto, über das Einstellungen und Dokumente im Internet abgespeichert werden, muss nicht eingerichtet werden. Verbraucher müssten dann aber auf die Nutzung einiger Funktionen ganz verzichten.

Mit Verbraucherdaten lasse sich prächtig verdienen: „Nutzer digitaler Geräte werden immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“, sagte Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aus den Nutzungsdaten ließen sich beispielsweise Gewohnheiten, Bedürfnisse und die Kaufkraft ablesen. Damit könnten Werbung und Angebote präzise auf die Interessen der Verbraucher zugeschnitten werden. Außerdem könne eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgen, wenn dafür ebenfalls eine Einwilligung vorliegt.