Viele Urlaubs-Selfies bald verboten? Was Sie zur Panoramafreiheit wissen müssen

Erst das Selfie, dann die Abmahnung: BEstimmte BIlder könnten bald teuer werden - das Europäische Parlament arbeitet an einer Abschaffung der Panoramafreiheit. BIld: Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Erst das Selfie, dann die Abmahnung: Bestimmte BIlder könnten bald teuer werden – das Europäische Parlament arbeitet an einer Abschaffung der Panoramafreiheit. BIld: Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Viele Urlaubs-Selfies könnten bald verboten sein und teure Abmahnungen nach sich ziehen – wenn es nach Plänen des Europäischen Parlaments geht. Denn die so genannte Panoramafreiheit soll möglicherweise abgeschafft werden. Was Sie dazu wissen müssen.

Abschaffung der Panoramafreiheit: Um was geht es da konkret?

Viele Medien haben in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass die beliebten Selfies vor berühmten Bauwerken im Urlaub künftig verboten sein könnten. Hintergrund ist ein Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zur Vereinheitlichung des Urheberrechts. Der Vorschlag des Rechtsausschusse sieht vor, dass die Panoramafreiheit, die in einigen Ländern Europas – auch in Deutschland – existiert, abgeschafft oder zumindest auf die nichtkommerzielle Nutzung eingeschränkt werden soll.

Was heißt Panoramafreiheit genau?

Das heißt, dass man Bauwerke, deren Gestalter ein Urheberrecht auf sie haben, von öffentlichen Plätzen aus fotografieren darf – und diese Bilder dann auch kostenlos veröffentlichen darf.

Was ist das Problem?

Das Problem ist, dass die kommerzielle Nutzung solcher Bilder vom Europäischen Parlament verboten werden könnte. Und damit wäre zum Beispiel auch die Veröffentlichung solcher Fotos auf Facebook kritisch. Denn wer Fotos auf Facebook hochlädt, räumt dem sozialen Newtzwerk zugleich das Recht ein, diese Bilder kommerziell zu verwerten. Das steht in den Nutzungsbedingungen. Man könnte also teuer abgemahnt werden, wenn man Bilder von sich vor einem bestimmten Bauwerk – also Selfies – bei Facebook hochlädt.

Welche Bauwerke wären von den Verbot betroffen?

„Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, könnte dies am Ende tatsächlich auch für Privatmenschen Einschnitte bei der Veröffentlichung von Fotos bedeuten“, sagt der Kölner Medienanwalt Solmecke. „Allerdings sind historische Gebäude wie zum Beispiel das Brandenburger Tor nicht von dieser Regelung betroffen. Vielmehr geht es ausschließlich um moderne Kunstwerke und architektonische Gebäude, bei denen der Urheber noch keine 70 Jahre verstorben ist.“

Gilt die Panoramafreiheit überall?

Eben nicht. Bereits heute sollten sich Fotografen bewusst sein, dass es die Panoramafreiheit in etlichen Ländern schon jetzt nicht gibt. So ist zum Beispiel in Belgien die kommerzielle Verwertung von Bildern des Atomiums verboten.

Gibt es wegen der fehlenden Panoramafreiheit ein Abmahn-Problem in anderen Ländern?

Nein, in den Ländern, in denen es keine Panoramafreiheit gibt, gibt es noch keinerlei Abmahnungen gegen Facebook Nutzer.  Das Abmahn-Phänomen gilt nämlich eher als typisch deutsch. Hierzulande könnte die Einschränkung oder Abschaffung der Panoramafreiheit jedoch einschneidende Konsequenzen haben.

Wie geht es jetzt weiter?

Am 9. Juli 2015 wissen wir mehr. Dann entscheidet das Plenum des EU-Parlaments über den Vorschlag.