Nach EuGH-Urteil: Google löscht unerwünschte Einträge – aber nicht alle

Google und andere Suchmaschinen müssen Links zu veralteten oder nicht mehr relevanten Suchergebnissen löschen, wenn ein Betroffener das fordert. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Google reagiert – und stellt jetzt ein Formular ins Netz, über das man die Löschung beantragen kann.

Wie kann ich Treffer bei Google löschen lassen? Hier die Antworten. BIld: fotogestoeber/fotolia.com

Wie kann ich Treffer bei Google löschen lassen? Hier die Antworten. BIld: fotogestoeber/fotolia.com

Unerwünschte Suchergebnisse bei Google löschen lassen war bisher praktisch unmöglich. Man verlinke ja nur auf die entsprechenden Seiten hin und sei ansonsten für nichts verantwortlich, erklärte der amerikanische Suchmaschinenbetreiber gerne, wenn sich Privatpersonen über fragwürdige Treffer auf den Ergebnisseiten beschwerten.

Doch damit ist jetzt -zumindest teilweise – Schluss. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder Bing Links zu Inhalten löschen müssen, wenn ein Nutzer dabei sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und die Treffer auch nicht mehr relevant sind.

Wie kann ich Suchergebnisse bei Google löschen lassen? Gilt die Löschpflicht für alles? Und kann es nicht passieren, dass Betrüger und Skandal-Politiker nun einfach unerwünschte Informationen über sich aus dem Netz verschwinden lassen? Hier die wichtigsten Antworten zur Löschpflicht von Google.

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Unerwünschte Google-Treffer löschen lassen: So funktioniert es – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Unerwuenschte-Google-Treffer-loeschen-lassen-So-funktioniert-es-id30025132.html

Wie kann ich bei Google die Löschung eines Links beantragen?

Google hat auf seinen Seiten ein spezielles Online-Formular veröffentlicht. In dieses Formular trägt man seinen Namen, seine Mailadresse und die Internetadressen ein, die man löschen lassen will.  Google will dazu eine Begründung, „weshalb diese URL in den Suchergebnissen irrelevant, veraltet oder anderweitig unangemessen ist“. Außerdem verlangt die Suchmaschine, dass man einen Scan seines Ausweises hochlädt. Damit wird sichergestellt. dass tatsächlich nur Betroffene Löschungen beantragten.

Kann ich alles löschen lassen, was mir nicht gefällt?

Nein. Ganz im Gegenteil ist die Löschpflicht von Google, Bing & Co. sehr begrenzt. Löschen lassen kann man nur Links, die zu veralteten und/oder nicht (mehr) für die Öffentlichkeit relevanten Ergebnissen führen. Ein Beispiel: Ein Musiker, der nicht will, dass bei der Suche nach seinem Namen negative Konzertkritiken gefunden werden, dürfte bei Google auf Granit stoßen. Auch der korrupte Kommunalpolitiker, der Links zu Berichten über seine Verurteilung gelöscht haben will, dürfte mit seinem Antrag keinen Erfolg haben. Anders die in der Öffentlichkeit unbekannte Person, die vor vielen Jahren einmal Insolvenz anmelden musste und längst ein neues, funktionierendes Gewerbe aufgebaut hat. Hier wird Google wohl die Links zu entsprechenden alten Informationen im Netz löschen.

Löscht Google die erwünschten Daten, Artikel, oder Bilder direkt?

Nein. Google löscht lediglich die Links zu den betroffenen Internetseiten in seinen Suchergebnis-Listen. Die Daten, Artikel, oder Bilder selbst bleiben dabei erhalten. Man kann sie nur nicht mehr über Google finden.

Was muss ich tun, wenn ich auch die Artikel oder Bilder selbst löschen lassen will?

Dazu muss man sich an den Verantwortlichen der Seite wenden, auf der die Inhalte veröffentlicht wurden.  Google entfernt nur die Links zu jenen Inhalten in seinen Suchergebnissen.

Was macht Google, wenn ich einen Löschantrag gestellt habe?

Jeder Antrag auf Löschung wird offenbar individuell geprüft, bevor eine Entscheidung fällt. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten“, schreibt das Unternehmen. „Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“

Wie lange dauert es, bis die Löschung erfolgt?

Das dürfte von der Menge der Löschanträge abhängen, die bei Google eingehen. Der Suchmaschinenbetreiber selbst nennt derzeit keine Fristen.

Was ist, wenn Google eine Entfernung ablehnt?

Weigert sich das Unternehmen einen Link zu löschen, kann man den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Da Google seine deutsche Niederlassung in Hamburg hat, wäre also der Hamburger Beauftragte für Datenschutz zuständig.

Werde ich informiert, wenn die Links gelöscht sind?

Ja, Google will Nutzer über die Löschung informieren, sobald sie erfolgt ist.

Kann ich auch bei Bing und Yahoo Ergebnisse löschen lassen?

Das EuGH-Urteil hat sich zwar vorrangig mit Google beschäftigt, das Urteil ist aber auch auf andere Suchmaschinenbetreiber anwendbar. Yahoo und Bing haben bislang noch nicht mitgeteilt, wie sie das EuGH-Urteil umsetzen wollen.


Unerwünschte Google-Treffer löschen lassen: So funktioniert es – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Unerwuenschte-Google-Treffer-loeschen-lassen-So-funktioniert-es-id30025132.html