Gema gewinnt vor Gericht: Youtube muss Titel löschen

Im Streit zwischen Youtube und der Gema um das Urheberrecht hat das Video-Portal heute eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Hamburg entschied, dass Youtube mehrere von der Gema benannte Videos aus seiner Plattform löschen muss.

Gema gegen Youtube: In diesem Streit hat heute das Landgericht Hamburg ein Urteil gefällt. Bild: Thomas Pajot /Fotolia

„Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ – dieses Satz dürften viele Youtube-Nutzer in Deutschland kennen. Der Grund ist ein seit drei Jahren schwelender Rechtsstreit zwischen  YouTube und der Gema. Die Google-Tochter und die Verwertungsgesellschaft, die für Künstler Geld kassiert, konnten sich bislang nicht über die Bedingungen einigen, unter denen Musikvideos von Youtube gezeigt werden dürfen. Die Gema möchte pro Video-Abruf Geld bekommen, Youtube weist diese Forderung zurück, da andere Verwertungsgesellschaften in Europa viel weniger Geld verlangten.

Am Beispiel von zwölf bestimmten Titeln sollte nun das Landgericht Hamburg entscheiden, was Youtube tun muss und was nicht – und damit ein Urteil fällen, das grundsätzliche Bedeutung beim Thema Urheberrecht in Deutschland haben dürfte.

In seinem heute verkündeten Urteil entschieden die Hamburger Richter nun, dass Youtube sieben der zwölf Titel löschen muss. Das Gericht kam zum Schluss, dass Youtube eine sogenannte Störer-Haftung habe. Es könne also für die Verfehlungen seiner Nutzer in die Verantwortung genommen werden. Das heißt: Nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft Youtube die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips besteht dagegen nicht.

Gema gegen Youtube: Urteil war mit Spannung erwartet worden

Obwohl es in dem konkreten Fall um Lieder wie «Rivers of Babylon» und «Zwei kleine Italiener» ging und der Fall zunächst nur in der ersten Instanz entschieden wurde, war die Entscheidung mit großer Spannung erwartet worden. Letztlich ging es dabei auch darum, ob Youtube für die auf seiner Plattform veröffentlichten Inhalte verantwortlich ist und illegal hochgeladene Titel stoppen muss. Das nämlich könnte dann unter Umständen für die vielen Millionen Videos gelten, die auf Youtube zu finden sind.

Tatsächlich stelle das Gericht fest: Um die Anzahl der Rechtsverletzungen zu reduzieren, sei Youtube verpflichtet, einen Wortfilter zu installieren. Der Wortfilter soll neu eingestellte Videos herausfiltern, deren Titel sowohl den Titel als auch den Interpreten der in einem Video beanstandeten Musikaufnahme enthält. Dies sei notwendig, weil mit dem Content-ID-Programm von Youtube nur Tonaufnahmen identifiziert würden, die mit der gespeicherten Referenzaufnahme identisch seien. Abweichende Aufnahmen (z.B. Live-Darbietung statt Studioaufnahme) erkennt die Software nicht.

Bislang ist unklar, ob Youtube oder deren Mutterkonzern Google gegen das Urteil in Berufung gehen.