top of software: Das sollten Empfänger von Mahnungen wissen

Wirbel um top-of-software.de: Tausende Internetnutzer haben in den vergangenen Monaten Rechnungen oder Mahnungen der Antassia GmbH in Mainz bekommen. Wir zeigen, was Betroffene wissen müssen.

Die Seite top-of-software.de der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie etwa abcload.de, download-service.de oder win-loads.net. Auf Seiten wie diesen werden Informationen zu kostenlosen Computerprogrammen angeboten. Die Betreiber der Seiten schalten – vorwiegend in den Abendstunden – massiv Werbung bei Google. Sobald ein Internetnutzer nach einem kostenlosen Download sucht, wird ihm die Textanzeige von top-of-software.de oder ähnlichen „Angeboten angezeigt. Ein Klick auf die Anzeige genügt und schon landet man auf der fraglichen Seite, wo einem das gesuchte Programm in großen Lettern angepriesen wird.

Wer dann nicht aufpasst, sitzt in der Falle. Gibt man in der Hoffnung auf den kostenlosen Programm-Download seine Daten ein und bestätigt die AGB, bekommt man wenig später eine Rechnung ins Haus. Man habe sich für ein kostenpflichtiges Abonnement angemeldet, behaupten die Absender.

Seit gut vier Jahren arbeiten fragwürdige Geschäftsleute nun schon mit dieser Masche. Trotzdem gibt es immer noch viele Verbraucher, die auf den Trick hereinfallen – und verunsichert sind: Muss ich zahlen, obwohl ich nie ein Abonnement wollte, sondern nur ein kostenloses Programm gesucht habe?

So ist es aktuell auch im Fall der Seite top-of-software der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. „Bei uns häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals „top-of-software.de“, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Der Rat der Verbraucherschützer ist allerdings klar und deutlich: „Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern.“

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sieht nach eigenen Angaben im Vorgehen der Firma Antassia möglicherweise sogar einen versuchten Betrug, „denn die Aufmachung des Internetportals top-of-software.de und die Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, ist so gestaltet, dass die Nutzer getäuscht werden und der Anbieter sich dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen kann“.

Der für die GmbH tätige – und ebenfalls einschlägig bekannte – Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen von Antassia die vermeintlichen Forderungen an. „Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen“, so die Verbraucherschützer.

Was Opfer von Download-Fallen im Internet wissen sollten, hat Computerbetrug.de in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.