Auch Bundesrat biligt neues Gesetz gegen Abofallen im Internet

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet erhöhen soll. Ob die Button-Lösung wirklich die Lösung für alle Probleme ist, darf allerdings bezweifelt werden.

Symbolbild: Gina Sanders/Fotolia

Das neue Gesetz (hier als Download) verpflichtet Unternehmer künftig dazu, Verbraucher im Internet klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages – insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung – zu informieren. Ein Vertrag soll nur noch dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu soll er einen speziell beschrifteten Knopf drücken, die Rede ist deshalb auch von der so genannten Button-Lösung.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterschrift vorgelegt. Wenn auch er die Lösung absegnet, kann das Gesetz in Kraft treten. Damit wären dann alle Internetunternehmen verpflichtet, ihre Bestellseiten im Web zu ändern – und dürfen sich dafür bei einer Handvoll Abzockern „bedanken“ .

Seit über sechs Jahren werden deutsche Verbraucher im Internet von Kriminellen mit Abofallen und Kostenfallen abgezockt. Die Täter versprechen auf ihren Internetseiten Downloads oder Dienstleistungen und erwecken dabei den Anschein, diese wären kostenlos. Tatsächlich wird irgendwo im Kleingedruckten, in den AGB oder im nicht sofort sichtbaren Bereich etwas von einer Kostenpflicht geschrieben.

Wenn Verbraucher dann zur Nutzung des Dienstes ihre persönlichen Daten angegeben haben, sitzen sie in der Falle. Per Mail oder Post kommt die Rechnung und die Täter verlangen auf Grundlage eines angeblich geschlossenen Vertrages einen hohen zwei- oder sogar dreistelligen Betrag. Wer nicht zahlt, wird von Inkasso-Anwälten oder Inkassofirmen unter Druck gesetzt – oft mit übelsten Behauptungen.

Dass die Button-Lösung noch längst nicht der Weisheit letzter Schluss ist, zeigen aktuelle Beispiele. So haben die ersten fragwürdigen Anbieter bereits auf eine Button-Lösung umgestellt – und tun gleichzeitig schon wieder alles, Verbraucher mit Groß- und Kleinschreibung sowie Texten, die nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, zu verwirren.

Zahl der Abofallen im Internet stark gesunken

Einer Studie zufolge sind mittlerweile über fünf Millionen Deutsche Opfer von Kostenfallen im Internet geworden. Vor allem in den ersten Jahren sorgten Abofallen dieser Art bundesweit für Verunsicherung bei Verbrauchern. Seit gut einem Jahr ist die Zahl solcher Kostenfallen aber drastisch zurückgegangen – weil Zivilgerichte Opfern reihenweise Recht gaben, aber auch, weil die Strafjustiz das Problem nicht länger ignorierte.