Urteil: Fremde Email darf nicht einfach so veröffentlicht werden
6. August 2008 | Von SaschaWer ohne zu fragen eine fremde Email veröffentlicht, verletzt das Persönlichkeitsrecht und kann abgemahnt werden. Eine solche Veröffentlichung ist nämlich nur dann erlaubt, wenn es einen gravierenden Grund dafür gibt. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Im vorliegenden Fall waren in einem Blog zwei Emails veröffentlicht worden. Der Verfasser der Mails, der mit der Veröffentlichung
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