Gericht: 0900-Weiterleitung per Tastendruck bleibt verboten
2. Juli 2008 | Von SaschaDas Oberverwaltungsgericht Münster hat ein dubioses Geschäftsmodell verboten: Gewinnanrufe, bei denen auf eine teure 0900-Nummer umgeleitet wird. Im vorliegenden Fall hatte eine Firma mit Telefoncomputern arglose Verbraucher angerufen und ihnen über eine automatische Ansage mitgeteilt, sie hätten einen Preis gewonnen. Um weitere Informationen zu erhalten, müssten die Angerufenen eine bestimmte Taste an ihrem Telefon drücken. Wer auf die Behauptungen hereinfiel
[weiterlesen ...]
