0193-Dialer: Bundesnetzagentur siegt vor Gericht gegen Anbieter
24. Oktober 2006 | Von SaschaDialer dürfen sich in Deutschland seit Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse 09009 einwählen. Diese Verfügung der Bundesnetzagentur stand jetzt zum ersten Mal auf dem gerichtlichen Prüfstand – und hielt. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, dass die Regulierer gegen Anbieter von Dialern mit „falschen“ Vorwahlen wie der 0193 verbieten dürfen, Geld zu kassieren. Die 0193-Dialer
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