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17.3.2010 : 22:51 : +0100


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Urheberrecht, Zitate und kopierte Texte

Auch selbsterstellte Webseiten sind - natürlich - urheberrechtlich geschützt. Wer also eine fremde Homepage oder Teile davon für seine eigene Seite ungefragt übernimmt, muss mit entsprechenden Konsequenzen (z.B. Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatzansprüche) rechnen. Wichtig dabei ist allerdings die Art der Lizenz - gerade in Wikis und Blogs sind die Inhalte oft unter bestimmten Umständen frei verfügbar. 

Kopieren, zitieren und das Urheberrecht

Sie erstellen gerade Ihren eigenen Internetauftritt. Beim Besuch einer anderen Seite entdecken Sie einen passenden, gut formulierten Text, ein gut gelungenes Podcast oder ein schönes Bild? Dürfen Sie diese auf Ihre Seite übernehmen? Die Antwort ist klar und deutlich: nein.

Allein die Tatsache, dass Texte, Bilder oder Graphiken (übrigens auch Videos oder Musikstücke) frei und öffentlich im Internet verfügbar sind, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch kopiert und verwendet werden dürfen. Dies verdeutlicht insbesondere ein Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 11/03 ). Die Richter verurteilten Webmaster zur Bezahlung von 5100 Euro Schadensersatz und 5100 Euro Schmerzensgeld, weil sie ohne Erlaubnis Texte einer fremden Webseite ohne Genehmigung und Quellenangabe auf ihre eigenen Seiten kopiert hatten.

Was ist erlaubt, was verboten?

Zulässig ist es nur, Inhalte in eigenen Worten widerzugeben oder kleinere Passagen zu zitieren. Streng rechtlich gesehen müssen aber schon dann Urheber und Quelle genannt werden (§13 UrhG). Im Zweifelsfall bitten Sie den Urheber ausdrücklich um Erlaubnis. Nur die wenigsten werden sich - eine vernünftige Quellenangabe vorausgesetzt - gegen eine Zitierung aussprechen.  

Das gleiche wie bei Internetseiten gilt übrigens auch bei Blogs. In jüngster Zeit gehen im Internet immer mehr so genannte "Planeten" oder "Aggregatoren" online. Dabei werden die Inhalte verschiedener fremder Blogs ausgelesen und dann unter neuer Flagge zusammengefasst und veröffentlicht - versehen möglicherweise sogar mit Werbung, die Geld in die Kasse des jeweiligen Aggregator-Betreibers spült. Die Betreiber argumentieren damit, dass Urheber und Quelle bei dieser Form der "Zweitverwertung" ja deutlich kenntlich seien. Trotzdem: Wer es darauf anlegt, könnte wohl auch in diesen Fällen eine rechtlich unzulässige Zweiverwertung erkennen und rechtliche Schritte dagegen einleiten. 

Was tun als Opfer von Content-Klau?

Wenn jemand anders Ihre Inhalte, Texte oder Grafiken Ihrer Webseite ungefragt übernimmt und als seine eigenen ausgibt, können Sie ihn durchaus zur Unterlassung auffordern. Dies kann freundlich telefonisch, besser aber schriftlich geschehen. Denken Sie hierbei an eine klare Fristsetzung. Die Formulierung "binnen der nächsten fünf Tage" genügt nicht, es sollte ein klares Datum und womöglich eine Uhrzeit angegeben werden, bis zu der jener Dieb die gestohlenen Inhalte von seinen Seiten entfernt haben muss. 

Sollte sich der fremde Webmaster weigern oder nicht reagieren, schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt ein. Denn möglicherweise müssen Sie Ihre Ansprüche dann auch gerichtlich durchsetzen.