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16.3.2010 : 10:44 : +0100


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Haftung für Foren, Kommentare, Blogs und Wikis

Diskussionsforen und Kommentarfunktionen können eine Webseite sehr beleben. Sie sind ebenso wie Blogs und Wikis interaktiv, Besucher können sich darin "verewigen", diskutieren, ihre Meinung äußern. Allerdings werden diese Freiheiten oft dazu missbraucht, die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreiten. Müssen Sie als Betreiber eines Forums, Blogs oder Wikis dafür haften?

Die aktuelle Situation

Spätestens seit Anfang 2004 sorgen spektakuläre Abmahnungen gegen Internetforen und umstrittene Gerichtsentscheidungen für Verunsicherung bei den Betreibern von Foren und Blogs im Internet. Selbst wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Abmahnungen für den Abgemahnten mit hohen Kosten verbunden. Wer die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, muss mit einer Klage und damit verbunden mit weiteren Kosten rechnen - wenn er im folgenden einstweiligen Verfügungsverfahren, bzw. im Hauptsacheverfahren vor Gericht unterliegt. 

Foren und Blogs im Visier von Unternehmen

Dass die Betreiber von - insbesondere kritischen - Internetforen und Blogs immer häufiger ins Visier von Firmen und Rechtsanwälten geraten, hat zwei Gründe. Zum einen erkennen Unternehmen zunehmend die Abmahnung als Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte öffentliche Kritik zu wehren. In diesem Fall nutzen sie also nur ein ihnen zur Verfügung stehendes Instrument, um ihre Rechte zu wahren. Zum anderen, und das ist die Schattenseite, gibt es Unternehmen, die ganz bewusst per Abmahnung versuchen, unliebsame Kritiker im Internet mundtot zu machen.

Wofür Sie als Betreiber von Blog und Forum verantwortlich sind

Sind Sie als Betreiber eines Forums oder Blogs für alles verantwortlich, was andere darin schreiben? Die Antwort ist - wie immer, wenn es um rechtliche Fragen geht - ein klares Jein:

  • Für Ihre eigene Inhalte haften Sie als Anbieter uneingeschränkt (§ 8 Abs. 1 TMG). Als eigene Information gelten in diesem Kontext auch Aussagen Dritter, die Sie sich - zum Beispiel durch undistanziertes Zitieren - zu Eigen machen.

  • Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Plattform ständig auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen (§ 7 Abs. 2 TMG).

  • Sobald Sie von einem Rechtsverstoß Kenntnis erlangen (zum Beispiel, weil Sie darüber informiert wurden), müssen Sie diesen beseitigen. Anderenfalls können Sie dafür in Haftung genommen werden.

Nochmal zusammengefasst: Sie müssen als Betreiber eines Blogs, Forums oder Wikis  sofort eingreifen, wenn Sie von rechtswidrigen Beiträgen erfahren. Wenn Sie von fremden, rechtswidrigen Inhalten auf Ihrer Platform wissen (im Juristendeutsch: positive Kenntnis erlangen), diese aber nicht löschen, machen Sie sich die Beiträge zueigen, und müssen dann auch dafür haften. Kenntnis erlangen Sie spätestens dann, wenn Ihnen jemand Bescheid gibt, zum Beispiel in Form einer Abmahnung. Wenn Sie dann nicht sofort reagieren, kann es teuer werden, etwa, wenn es um eine Beleidigung, um geschäftsschädigende Behauptungen oder sogar um strafbare Inhalte geht.

Die Konsequenzen sind damit klar: Auch wenn Sie nicht grundsätzlich für fremde Inhalte in Haftung genommen werden können, sollten Sie Foren und Gästebücher auf Ihren Webseiten regelmäßig kontrollieren und rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls zu entfernen. Sofort reagieren müssen Sie auf jeden Fall, wenn Sie jemand darauf aufmerksam macht, dass auf Ihrer Platform rechtswidrige Inhalte gepostet wurden. Gleiches gilt, wenn jemand zu Recht die Löschung bestimmter rechtswidriger Beiträge in Ihrem Forum oder Gästebuch fordert. Das hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil im März 2007 bestätigt.  

Die Konsequenzen des "Heise-Urteils" und der Hamburger Rechtsprechung

Insbesondere das Landgericht Hamburg sorgt mit seiner betreiberfeindlichen Rechtsprechung in Sachen Forenhaftung seit Jahren für Angst und Verunsicherung.

Für großen Wirbel sorgte so der so genannte "Heise-Fall". Der Heise-Verlag veröffentlicht mehrere Fachzeitschriften und betreibt eines der größten deutschen Internetforen zum Thema Internet und Computer. Auf seinen Seiten berichete er im August 2005 über einen Geschäftsmann, der ein dubioses Programm zu Download anbot. Im heise-Forum schrieben dann mehrere Nutzer Beiträge in denen sie dazu aufforderten, dieses Programm so oft wie möglich herunterzuladen, um den Server dieses Geschäftsmannes lahm zu legen. Die Anwälte des Geschäftsmannes forderten den Verlag daraufhin auf, die Beiträge zu löschen. Das tat heise. Doch dann forderten die Anwälte auch eine Unterlassungserklärung: Heise sollte sicherstellen, dass es nicht mehr zu solchen Beiträgen komme. Der Verlag weigerte sich mit der Begründung, er könne das Forum nicht laufend überwachen und sei zudem für die Beiträge fremder Poster auch nicht verantwortlich. 

Dass der heise-Verlag in erster Instanz vom Landgericht Hamburg dazu verpflichtet wurde, seine Foren laufend auf Rechtsverstöße zu überwachen und strittige Beiträge von Vorneherein zu verhindern, sorgte bundesweit für Empörung. Einzelne Forenbetreiber schlossen sogar ihre Plattformen aus Angst, rechtliche Probleme zu bekommen. In zweiter Instanz relativierte das Oberlandesgericht Hamburg das Urteil des Landgerichts jedoch. "Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs. 2 MDStV verstoßen", stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Dennoch sei der Verlag in bestimmten Fällen zur Überwachung zumindest einzelner Foren verpflichtet. Das gelte dann, "wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverhandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (...)".

Das Urteil des OLG Hamburg (Az. 7 U 50/06) ist nicht für andere Gerichte bindend, aber dennoch (wie vergleichbare Hamburger Urteile) gefährlich. Aufgrund des in Internetangelegenheiten geltenden "fliegenden Gerichtsstands" können Verletzte oder Gegner von Foren, Blog- oder Wiki-Einträgen sich ausuchen, wo sie klagen möchten. Dies kann eben auch Hamburg sein.

Für Sie als Blog- oder Forenbetreiber heißt das: Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie von einem Dritten auf einen kritischen Beitrag in Ihrem Forum oder Blog hingewiesen wurden. Prüfen Sie zumindest das spezielle Forum oder Kommentarfeld fortan ganz genau und sehr regelmäßig. Wenn Sie das nicht können, sollten Sie zumindest den betroffenen Thread oder die Kommentierungsfunktion für den einen Artikel schließen.

Tipps für die Praxis

  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie als Betreiber einer Meinungs- oder Kommentar-Plattform im Internet seht schnell Ärger bekommen können  - zumindest, wenn Sie in Deutschland leben.

  • Überprüfen Sie die Einträge Dritter in Ihren Plattformen regelmäßig - hängen Sie diese Kontrollen aber nicht an die große Glocke. Sonst könnte es passieren, dass Ihnen dies im Fall eines Rechtsstreits negativ ausgelegt wird ("Sie hätten doch erkennen müssen, dass...") .

  • Wenn Sie Ihr Blog, Forum oder Wiki längere Zeit nicht beobachten und moderieren können - etwa wegen Urlaubs oder längerer Geschäftreise - sperren Sie es in dieser Zeit für Kommentare Dritter.

  • Überlegen Sie, ob Sie Ihr Forum oder Blog nicht anonym und/oder unter ausländischer Adresse betreiben wollen.