Identitäts-Diebstahl: Missbrauch des eigenen Namens
Identitäts-Diebstahl ist ein Delikt, das mit dem Siegeszug des Internets immer häufiger vorkommt. Obwohl in Deutschland (noch) keine Straftat, kann der Missbrauch fremder Identitäten enormen Schaden anrichten. Nicht nur finanziell: Karrieren und sogar Leben können zerstört werden, wenn Dritte die Identität eines Menschen missbrauchen. Lesen Sie in diesem Kapitel, was Identitäts-Diebstahl ist, wie man sich schützt und wie man sich als Opfer wehrt.
Identitäts-Diebstahl: das gestohlene Ich
Unter Identitäts-Diebstahl (englisch: Identity Theft) versteht man den Missbrauch des eigenen Namens oder persönlicher Daten durch unbefugte Dritte. Dieser Missbrauch kann im realen Leben geschehen, etwa, indem ein Betrüger mit dem Namen eines Opfers Waren einkauft oder unter dessen Namen Rechtsgeschäfte abwickelt.
Identitäts-Diebstahl im Internet geht noch einen Schritt weiter. Hier nutzen die Täter die Möglichkeiten des Webs, um in fremden Namen Straftaten zu begehen oder jenem Opfer, dessen Name missbraucht wird, Schaden zuzufügen. In diesem Fall wird Identitäts-Diebstahl oft zu einem Bestandteil des Cyber-Stalkings.
Identitäts-Diebstahl in der Praxis
Wenn Kriminelle Name oder Identität Dritter missbrauchen, verfolgen sie in der Regel eines von zwei Zielen. Entweder, sie wollen auf Kosten des Betroffenen finanzielle Vorteile erzielen. Oder sie wollen dem Betroffenen schaden. Entsprechend unterscheiden sich auch die Formen des Identitäts-Diebstahls im Internet:
- Waren-Bestellungen: In diesem Fall bestellt der Kriminelle unter dem Name und der Adresse des Opfers bei Online-Shops oder Auktionshäusern Waren oder Dienstleistungen - entweder für den Betroffenen oder für Dritte.
- Namens-Missbrauch in Blogs und Foren: In diesem Fall schreibt der Täter unter dem Namen des Opfers in Blogs, Wikis oder Foren mit – mit dem Ziel, das Opfer durch die Äußerungen zu diskreditieren.
- Vortäuschung falscher Tatsachen: Hier missbraucht der Täter Namen oder persönliche Daten des Opfers, um über das Internet falsche Tatsachen zu behaupten oder Aktionen in Gang zu setzen – etwa, indem er unter dem falschen Namen Strafanzeigen erstattet, strafrechtlich relevante Dinge behauptet, Weblogs oder Webseiten startet und/oder diese persönlichen Daten in falschen Zusammenhang stellt.
- Falsche Verdächtigung und Unterstellung von Straftaten: Bisweilen täuschen die Kriminellen vor, ihr Opfer begehe Straftaten im Internet – oder sie begehen sogar tatsächlich Straftaten im Namen des Betroffenen. Beispiel: Der oder die Kriminellen beleidigen unter falschem Namen Dritte, bestellen Waren oder missbrauchen Kreditkartendaten. Ebenfalls vorgekommen: Die Täter veröffentlichen im Namen ihres Opfers Anschlags- oder Amoklauf-Ankündigungen. Ziel: Die Polizei soll dazu gebracht werden, die Wohnung des ahnungslosen Opfers zu durchsuchen, bzw. im Rahmen von Ermittlungen dessen Computeranlagen sicherzustellen.
Identitäts-Diebstahl: die Rechtslage
Identitätsdiebstahl per se ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständern dennoch strafrechtlich geahndet werden, etwa als
- § 238 StGB Nachstellung: Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er ”unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen” kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.
- § 276 StGB Urkundenfälschung: Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr “eine unechte Urkunden herstellt“. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.
- § 164 StGB Falsche Verdächtigung: Der falschen Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen Dritten “öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen“.
- § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Opfer von Identitäts-Diebstahl freilich auch zivilrechtlich gegen den oder die Täter vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungsklagen und/oder Forderung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
In der Praxis werden zivilrechtliche Forderungen aber oft schwer sein, da der Täter zunächst nicht bekannt ist. Hier bleibt dem Opfer nur der Weg der Strafanzeige. Im Wege der Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden kann dann der Name der Person herausgefunden werden, gegen den man zivilrechtlich vorgehen will.
Was tun als Opfer von Identitäts-Diebstahl?
Wer Opfer von Identitäts-Diebstahl im Internet geworden ist, sollte schnell und möglichst durchgreifend reagieren, damit der Schaden nicht noch größer wird.
- Prüfen Sie, bzw. lassen Sie prüfen, ob eine Straftat vorliegt. In diesem Fall erstatten Sie umgehend Anzeige bei einer Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei.
- Sollte Ihr Name in Blogs oder Foren missbraucht werden, wenden Sie sich an die Betreiber der betroffenen Plattformen und bitten diese 1. um Beweissicherung (Mailadressen bei der Anmeldung, IP-Adresse, Ausdrucke etc.) und 2. dann um zeitnahe Löschung.
- Überprüfen Sie, welche persönlichen, bzw. sensiblen Daten von Ihnen im Umlauf sind und missbraucht werden können. Klopfen Sie vor allem soziale Netzwerke (Xing, Facebook, MySpace, Lokalisten, Twitter etc.) auf persönliche Daten und Privatsphäre-Einstellungen ab.
- Sofern Sie eine eigene Webseite oder ein Blog haben: Informieren Sie darauf sachlich(!) über den Sachverhalt.
- Informieren Sie Freunde und Bekannte, gegebenenfalls auch Nachbarn, Geschäftspartner und Arbeitgeber über die Tatsache, dass Ihr Name und/oder persönliche Daten von Dritten missbraucht werden oder wurden. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig: Bleiben Sie ruhig, so schwer es Ihnen fallen mag! Panik und überstürzte Aktionen helfen Ihnen nicht, sondern allenfalls dem Täter.
Stellen Sie zunächst einmal sicher, dass Ihre Integrität gewahrt bleibt – etwa, indem Sie Ihr persönliches Umfeld und die Ermittlungsbehörden in Kenntnis über die Vorfälle setzen. Gehen Sie dann daran, finanzielle Schäden zu begrenzen. Erst dann sollten Sie daran gehen, den Verantwortlichen des Identitätsdiebstahls zu fassen.
Sicherheit in Communities und Social Networks
Identitätsdiebstahl: Missbrauch des eigenen Namens
