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Urheberrecht: 10000 Euro Strafe pro Raubkopie
In Deutschland ist das Urheberrecht mit Jahresbeginn noch einmal verschärft worden. Bisher war es nur verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme und Spiele ins Netz zu stellen. Jetzt steht auch der Download solcher Dateien unter Strafe. Kritiker fürchten eine "Kriminalisierung der Schulhöfe".
Nach Schätzungen des Bundesverbandes der phonografischen Wirtschaft e. V. (Bundesverband Phono) wurden 2006 in Deutschland mehr als 400 Millionen Musiktitel über Tauschbörsen aus dem Internet heruntergeladen. Weltweit sollen es sogar 20 Milliarden sein, so die Lobbyisten der Musikindustrie. Der Großteil dieser Titel sei urheberrechtlich geschützt, der Download damit illegal gewesen.
Anfang dieses Jahres nun wurden die Regeln für den Download von Filmen, Musik und Spielen aus dem Internet noch einmal verschärft. Seitdem ist nicht mehr nur das Bereitstellen von so genannten Raubkopien strafbar, sondern auch deren Download. Bis zu 10.000 Euro Schadensersatz drohen pro illegal geladener Datei, hinzu kommen strafrechtliche Folgen wie Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Unangenehme "Begleiterscheinungen" wie Hausdurchsuchung und Sicherstellung des Computers inklusive.
Kinder werden kriminalisiert
Besonders erschwerend kommt dabei hinzu, dass die Politik bei der Verfolgung von illegalem Filesharing auf die zunächst geplante Bagatellgrenze verzichtet hat. Die Folge: Schon bei einem einzigen verbotenen Download macht man sich strafbar und muss gegebenenfalls mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen. Kritiker dieser - wohl auf Druck der Musikindustrie entstandenen - Linie fürchten dadurch eine "Kriminalisierung der Schulhöfe". Soll heißen: Selbst Kinder und Jugendliche werden gegebenenfalls wegen eines minimalen Schadens für die milliardenschwere Musik- und Filmindustrie zu Verbrechern erklärt - mit Billigung der deutschen Politik.
Weiterhin rechtswidrig ist es auch mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden, zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf aber nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Wer versucht, die Kopiersperre bewusst zu knacken, macht sich unter Umständen strafbar.
Die GVU, die Urheberrechtsverletzungen verfolgt, fasst wie folgt
zusammen, was Internetnutzer jetzt beachten sollten:
- Aktuelle Kinofilme könnten grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen. So lange ein neu erschienener Film im Kino läuft, werde er nirgendwo sonst von den Rechteinhabern angeboten.
- Wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder Verleih ist, könne eine kostenlose Kopie im Internet ebenfalls nur rechtswidrig sein.
- Privatpersonen könnten keine Filme von den Filmstudios legal im Internet anbieten. Sie hätten keine Erlaubnis dazu.
- Seriöse Anbieter hätten immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite. Fehlt es, solle das Downloadangebot nicht genutzt werden.
- Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der Beschreibung Begriffe wie "Pirat", "Warez" oder "Esel" führen, sei "äußerste Vorsicht" geboten, so die GVU. In der Regel handle es sich um Angebote, "die sich auf Raubkopien spezialisiert haben".
Was das neue Urheberrecht ansonsten bedeutet, was man darf und was nicht, erklärten wir ausführlich in unseren
Fragen und Antworten zum Thema Urheberrecht, Filesharing und Privatkopie.


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