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30.7.2010 : 21:45 : +0200


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251207-Gericht warnt vor irreführenden Briefen der DIS Inkassostelle

Das Amtsgericht Lübeck warnt vor irreführenden Inkasso-Briefen der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH aus Eschborn. Das in den Briefen als Druckmittel genannte Gerichtsurteil aus Lübeck (Az. 23 C 2423/07) habe überhaupt nichts mit den in den Schreiben erhobenen Forderungen zu tun. Deshalb sollte man sich von den Mahnungen "keinesfalls schrecken lassen", so das Gericht.

Viele Menschen hatten in den vergangenen Wochen Mahnungen der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH aus Eschborn erhalten. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, die  Geldforderung einer Internet-Firma mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung war die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt. In dem Schreiben der DIS selbst hieß es dazu:

"Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2. Auch in diesem Verfahren hat der Verurteilte nunmehr erhebliche weitere Kosten für Gericht und Anwalt an unseren Auftraggeber zu zahlen. Durch die mittlerweile eingeleitete Zwangsvollstreckung entstehen weitere Vollstreckungskosten. HIer wird anschließend der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse folgen."

Was so bedrohlich klingt, ist ganz offensichtlich nichts anderes als eine dreiste Irreführung. Und zwar so dreist, dass sich jetzt sogar das zitierte Amtsgericht Lübeck zu Wort meldet - und die Deutsche Inkassostelle GmbH öffentlich abwatscht: 

"Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden."

heißt es wörtlich in einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. "Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun." 

Auf Deutsch: In dem zitierten Fall hatte der Beklagte längst akzeptiert, dass eine Geldforderung gegen ihn zu Recht besteht. Daraufhin wurde er dann natürlich verurteilt - und musste, wie in solchen Fällen üblich, auch die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Ganz anders sieht es bei fragwürdigen Rechnungen oder Mahnungen aus. In so einem Fall würde man nämlich nicht so einfach verurteilt. Stattdessen würde das Gericht - wenn es denn überhaupt eingeschaltet wird - erst einmal prüfen, ob die Geldforderung zu Recht besteht. Und dann entscheiden. Das allerdings erklärt die DIS in ihren Mahnungen nicht.

Welche Konsequenzen der Vorgang für die DIS hat, ist derzeit noch unklar. Inkassounternehmen brauchen in Deutschland für ihre Tätigkeit die Genehmigung des örtlich für sie zuständigen Gerichts. Dieses ist zugleich Aufsichtsbehörde und wacht darüber, ob das Unternehmen seriös arbeitet. Firmen, die fragwürdige oder illegale Methoden beim Geldeintreiben verwenden, kann die Inkassogenehmigung entzogen werden.

Wer glaubt, dass ein Inkassounternehmen unseriös arbeitet, kann sich jederzeit beim  jeweils zuständigen Gericht beschweren. Beschwerden nimmt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. in Hamburg entgegen.

Veröffentlichungsdatum: 25.12.2007 10:01 Alter: 3 Jahre
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