Das neue TKG: die Änderungen
10. Mai 2012 | Von HeikoMit dem heutigen Tag tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland in Kraft. Wir haben wie wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefassst.
Mit dem heutigen Tag tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland in Kraft. Wir haben wie wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefassst.
Kommt die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland? Der politische Streit um die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungen tobt – zumal auch die Europäische Union Druck macht. Computerbetrug.de fasst zusammen, um was es eigentlich geht.
Facebook will seiner Mitgliedern künftig genauer mitteilen, welche Daten über sie gespeichert sind. Kritikern reicht das nicht aus. Facebook verrate längst noch nicht alles – und speicherte unter anderem biometrische Gesichtsdaten, ohne dies zu verraten.
Immer mehr Facebook-Anwendungen holen sich bei der Installation weitreichende Rechte bei den Nutzer. Dazu gehört auch, alles bei Facebook zu posten, was der Betroffene getan oder gesehen hat. Peinlich kann das bei Video-Clips werden, wie die MyVideo-App zeigt.
Wer glaubt, bei Facebook gelöschte Bilder seien tatsächlich gelöscht, täuscht sich. Tatsächlich sind einmal bei Facebook hochgeladene und scheinbar wieder entfernte Bilder unter Umständen auch nach Jahren noch aufrufbar. Darauf weist jetzt die Anwaltskanzlei Hagen Hild hin.
Die deutschen Geheimdienste haben im Jahr 2010 über 37 Millionen Mails überprüft. Das berichtete heute die Bild-Zeitung unter Berufung auf zwei neue Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG).
Namen, Mailadressen und abgerufene Filme von hundertausenden Porno-Nutzern sind seit kurzem frei verfügbar im Internet abrufbar. Betroffen sind die Mitglieder dreier bekannter Erotik-Portale.
Die neue Facebook Timeline wird in den kommenden Tagen für jedes Facebook-Mitglied zur Pflicht. Was das Release der neuen Chronik für Sie bedeutet, was Sie jetzt tun müssen, und wie Sie Ihre Timeline richtig konfigurieren, lesen Sie hier.
Ein Betreiber eines Internetforums ist nicht dazu verpflichtet, die Beiträge eines ausgeschiedenen Foren-Mitglieds zu löschen. Das hat das Amtsgericht Ratingen entschieden. In dem Fall hatte ein Internetnutzer in wenigen Monaten über 1000 Beiträge in einem Internetforum geschrieben. Dann kündigte er seine Mitgliedschaft und verlangte vom Betreiber des Forums, dass dieser alle über 1000 Beiträge lösche.
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So langsam kommen weitere Informationen zu dem möglicherweise noch deutlich unterschätzten Thema “CarrierIQ” ans Licht (wir berichteten als eines der ersten deutschen Medien bereits hier und hier). Jetzt räumt das Unternehmen zum ersten Mal Fehler ein.