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Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung

Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung griffen und greifen massiv in die Bürgerrechte ein. Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Vorratsspeicherung in Deutschland. Bundesbürgern konnten also seit 1. Januar 2008 nicht mehr unbesorgt miteinander kommunizieren. Ob sie telefonieren, jemanden eine E-Mail schicken oder eine SMS versenden - jeder Schritt wurde protokolliert und sechs Monate lang gespeichert, damit Ermittlungsbehörden sie bei Bedarf abfragen können. Erst im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz - vorerst. Was das für Sie bedeutet, und wie Sie sich zumindest ein kleines bisschen Privatheit bewahren können, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Diese Daten wurden gespeichert

  • Telefonate über Festnetz: Ihre Rufnummer und die Nummer des Angerufenen. Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, Telefonanbieter
  • Telefonate über Mobilfunk: Ihre Handynummer und die Handynummer Ihres Gesprächspartners. Zeitpunkt und Dauer der Verbindung. Funkzelle (=Ort), in der Sie sich während des Gesprächs aufhielten. Funkzelle (=Ort), in der Ihr Gesprächspartner sich während des Gesprächs aufhielt
  • IP-Telefonie: Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, Ihre IP-Adresse und die  IP-Adresse des Angerufenen
  • Versand von SMS: Ihre Mobilfunknummer und die Nummer des Empfängers. Zeitpunkt des SMS-Versands und Zeitpunkt des SMS-Empfangs. Funkzelle (=Ort), in der Sie sich zum Zeitpunkt des SMS-Versands befanden.
  • Versand von Fax: Die Rufnummer des Absenders der Fax-Botschaft, die Rufnummer des Empfängers, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung
  • Versand von E-Mail: Bei Versand einer Mail die Kennung Ihres elektronischen Postfachs und Ihre IP-Adresse sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers Ihrer Nachricht.Beim Empfang einer Mail die Kennung des Mail-Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die IP-Adresse des Absenders. Wenn Sie auf ein Mail-Postfach zugreifen, die Kennung des Fachs und Ihre IP-Adresse
  • Verbindungen ins Internet: Beginn und Ende jeder Verbindung zum Internet, zugewiesene IP-Adresse, eindeutige Anschlusskennung

Wer speichert die Verbindungsdaten - und wie lange?

Die Vorratsdatenspeicherung sah vor, dass die Datenberge von den Telefongesellschaften, den Internet-Providern und den Anbietern öffentlich zugänglicher Internetzugänge (etwa HotSpots in Flughäfen und Bahnhöfen) gespeichert werden. Und das auf eine Dauer von sechs Monaten. Anschließend müssen die Daten binnen einer Frist von einem Monat gelöscht werden.

Wer durfte die gespeicherten Verbindungsdaten einsehen?

  • Polizeidienststellen
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfassungsschutzämter
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst

Welche Bestandsdaten werden gespeichert?

Anbieter von Festnetz-Telefonie, Mobilfunk (Handy) oder Internet-Telefonie haben daneben folgende Bestandsdaten ihrer Kunden abzufragen und zu speichern:

  • Rufnummern bzw. Mailadresse
  • Name des Kunden
  • Anschrift des Kunden
  • Geburtsdatum des Kunden
  • Datum des Vertragsbeginns
  • ggf. Anschrift des Festnetzanschlusses

Zudem sind die Anbieter verpflichtet, auf Anfrage spezielle Daten ihrer Kunden herauszugeben. Dazu gehören unter anderem

  • dynamische (also von Fall zu Fall vergebene) IP-Adressen
  • Passworte
  • PIN und PUK

Ist das letzte Wort zur Vorratsdatenspeicherung schon gesprochen?

Nein. Am 31. Dezember 2007 reichten über 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein.

Im März 2010 schließlich erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bis dahin geltenden Form für verfassungswidrig und nichtig. Alle bis dahin gespeicherten Daten müssten sofort gelöscht werden, so die Karlsruher Richter.

Ein grundsätzliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung gab es allerdings nicht. die richter stellten nur fest, dass eine solche Massen-Speicherung nach klareren und verfassungsrechtlich korrekten Regeln erfolgen müsse. Die Bundesregeirung kündigte folglich ein neues Gesetz an.

Wo gibt es weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert laufend über die aktuelle Entwicklung. Fragen zur Speicherung von Verkehrsdaten beantwortet daneben die Bundesnetzagentur

Online-Durchsuchung - was ist das?

Bei einer Online-Durchsuchung greifen Ermittlungsbehörden heimlich über das Internet auf Ihren Computer zu und durchsuchen ihn auf strafrechtlich relevantes Material. Diese Daten sichern die Fahnder dann, in dem sie zum Beispiel ein Abbild Ihrer Festplatte anfertigen, bzw. ein entsprechendes Protokoll anfertigen. Unter Umständen dürfen die Beamten sogar Daten auf Ihrem Computer verändern. Auch das müssen sie - so sieht es zumindest das Gesetz vor - protokollieren.

Wie funktioniert eine Online-Durchsuchung technisch?

Der genaue technische Ablauf einer Online-Durchsuchung wird von der Polizei bisher geheim gehalten. Allgemein geht man davon aus, dass die Ermittler auf den Ziel-Computer ein Spionage-Programm schmuggeln werden, also einen Trojaner. Der offizielle Begriff dafür lautet Remote Forensic Software (fernforensisches Programm), umgangssprachlich wird auch vom Bundestrojaner oder Schäuble-Trojaner gesprochen. Dieses Programm, entweder ferngesteuert oder nach einem heimlichen "Besuch" in der Wohnung des Betroffenen installiert, sorgt dann für die Übermittlung der Daten, bzw. für einen Zugriff auf den Computer.

Wie ist die Rechtslage bei der Online-Durchsuchung?

In Bayern dürfen Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz seit August 2008 heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Die nordrhein-westfälischen Regelungen zur Online-Durchsuchung wurden im Februar 2008 vom Bundesverfassungsgericht  für verfassungswidrig erklärt. Anfang November einigten sich CDU und SPD darauf, die staatlichen Online-Spionage auch auf Bundesebene einzuführen. Den rechtlichen Rahmen dafür soll das neue BKA-Gesetz geben, das dem Bundeskriminalamt massiv erweitere Befugnisse einräumt - von der Online-Durchsuchung über die Rasterfahndung bis zur Überwachung von Wohnungen und Telefonen. Die Opposition kündigte gegen die geplanten Neuregelungen Verfassungsbeschwerden an.    

Gibt es Schutz gegen Online-Durchsuchung?

Auch diese Frage ist derzeit noch ungeklärt. Mehrere große Hersteller von Schutzprogrammen gegen Viren und Trojaner haben eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits ausgeschlossen. Ob Firewall und Virenschutz aber tatsächlich gegen staatliche Schnüffelprogramme helfen, weiß derzeit niemand.  

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