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3.9.2010 : 18:28 : +0200


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Mehrwertdienste- und Servicenummern

Bei den Mehrwertdienste-Nummern (auch Premium-Nummern genannt) zahlen Sie neben der reinen Verbindungsherstellung auch eine Dienstleistung oder Ware mit. Früher gab es hier die 0190 und die 0900-Nummern. Mittlerweile sind die 0190-Nummern vollständig durch die 0900-Gasse ersetzt.  

0900-Nummern

Seit 1. April 2003 vergibt die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde) keine 0190-Nummern mehr, sondern nur noch 0900-Nummern. Diese werden nicht mehr in Tausenderblöcken zugeteilt, sondern einzeln. Ein weiterer Unterschied zu den 0190-Nummern ist, dass die 0900-Nummern nicht mehr alleine an Netzbetreiber, sondern auch an Einzelpersonen abgegeben werden. An die so genannte Dienstekennzahl (0900-1, 0900-3, 0900-5) schließt sich jeweils eine sechsstellige Teilnehmerrufnummer an. Im Gegensatz zu den 0190-Nummern gilt bei den 0900-Nummern eine klare Einteilung:

(0)900-1: Informationsdienste
(0)900-3: Unterhaltungsdienste
(0)900-5: sonstige Dienste (z.B. Erotik)
(0)900-9: Dialer-Einwahlen (seit 14. Dezember 2003)

Mit diesem festen Schema sollen Inhaber von Telefonanschlüssen (und damit auch Internetsurfer) die Möglichkeit haben, bestimmte Nummern (z.B. 09009) sperren zu lassen (siehe Schutzmöglichkeiten gegen Dialer). Die anfallenden Gebühren sind bei den 0900-Nummernfrei vom Anbieter bestimmbar. Allerdings muss der Anrufer/User zuvor kostenlos über den jeweiligen Tarif informiert werden. Seit 24. Februar 2007 gilt eine Preisobergrenze von 30 Euro pro Einwahl bei Blocktarifen und drei Euro pro Verbindungsminute. Die anfallenden Kosten müssen Ihnen bei Sprachdiensten vor Beginn der Gebührenpflicht kostenlos angesagt werden.

Auskunftsnummern 118xy

Die so genannten Auskunftsdienste beginnen in Deutschland grundsätzlich mit den Ziffern 118 und sind ohne Vorwahl erreichbar. Das Besondere an diesen Diensten ist, dass sie ausschließlich für die Weitergabe von Rufnummern, Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben von Telekommunikations-Nutzern dienen dürfen. Erlaubt ist allerdings auch die Weitervermittlung zu einer erfragten Telefonnummer. Sollten mit der Weitervermittlung erhöhte Gebühren verbunden sein (etwa, weil die Weiterleitung zu einer 0900-Nummernführt), muss dies laut den Vorschriften der Bundesnetzagentur vor dem Tarifwechsel angesagt werden. Eine Weitervermittlung darf dabei nur zu solchen Nummern erfolgen, die auch direkt, also ohne Einschaltung der Auskunft, erreichbar sind. Auskunftsnummern sind frei tarifierbar. Unter Umständen kann also bereits bei der Anwahl der Auskunftsnummer ein erhöhter Tarif berechnet werden. Auskunftsnummern sind ausschließlich für Sprachdienste, nicht aber für Datendienste vorgesehen. Seit 1. September 2007 muss auch bei den 118-Nummern der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung angegeben werden. Im Fall von schriftlicher Werbung muss dieser gut lesbar und deutlich sichtbar sein.

Shared Cost Nummern 0180x

Die so genannten Shared Cost Nummern (SCN) beginnen mit den Ziffern 0180, gefolgt von einer fünften Vorwahlnummer. Die SNC waren ursprünglich dazu gedacht, eine Möglichkeit der kostengünstigen Kontaktaufnahme zu schaffen. Konkret sollten die Gebühren eines Anrufes zwischen Anrufer und Angerufenem (Nummerninhaber) geteilt werden. Dabei sollte die Nummer hinter der 0180 die jeweilige Höhe des Tarifs deutlich machen (z.B. 01805). Allerdings ist die Regelung über die maximale Tarifhöhe bereits am 31. Dezember 1998 ausgelaufen. Damit kann der Netzbetreiber, bei dem der einzelne Anrufer angeschlossen ist, durchaus andere und damit auch höhere Tarife festsetzen, als sie die Regulierungsbehörde unverbindlich vorgeschlagen. hat. Doch selbst wenn der Teilnehmernetzbetreiber hier höhere Tarife nehmen würde, würde sich für den Diensteanbieter bzw. für den Netzbetreiber, bei dem die 0180-Rufnummer geschaltet ist, nichts ändern. Sie würden nicht von diesen höheren Tarifen profitieren. Somit ist eher unwahrscheinlich, dass Diensteanbieter versuchen, die Anrufertarife nach oben zu schrauben - und die Teilnehmernetzbetreiber wollen selbst nicht als Wucherer gelten, weshalb sie letztlich - soweit bekannt - die gleichen Preise von ihren Kunden nehmen wie die Deutsche Telekom. Bei Shared Cost-Diensten ist der Preis je Anruf oder Anrufminute in der Werbung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer zu nennen.

Televotum und MABEZ 0137

Die 0137-Rufnummerngasse (Vorwahl 01371 bis 01379) wurde zunächst speziell für das so genannte Televotum eingeführt, also für Umfragen und Abstimmungen. Seit einigen Jahren werden 0137-Nummern aber auch für Gewinnspiele in den Medien eingesetzt. Bekannt ist das System unter der Abkürzung MABEZ (Massenverkehr zu bestimmten Zielen), oft ist dabei auch von HTR-Verkehr die Rede. HTR steht für Hard-to-reach (schwer zu erreichen) - ein Fachausdruck für das Prinzip, dass bei 0137-Gewinnspielen zwar viele Teilnehmer anrufen, aber letztlich nur einer oder wenige davon ihr Ziel erreichen, nämlich "durchgestellt werden" oder zu gewinnen. Die Anrufkosten entstehen dem Teilnehmer freilich trotzdem. Seit 1. September 2007 muss auch bei den 0137-Nummern der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung angegeben werden. Im Fall von schriftlicher Werbung muss dieser gut lesbar und deutlich sichtbar sein.  

Am weitesten verbreitet sind aktuell in Deutschland die 01379-Nummern mit einem Preis von 0,50 Euro/Anruf oder die 01377-Nummern zum Preis von einem Euro/Anrufen. Bei Anrufen vom Handy aus kommen unter Umständen zusätzliche Verbindungsgebühren Ihres Netzbetreibers hinzu. Welcher Nummernbetreiber hinter welcher 0137-Nummer steckt, zeigt eine Auflistung der Bundesnetzagentur.

Innovative Dienste 012xx

Unternehmen, die einen so genannten innovativen Dienst anbieten möchten, können bei der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde) beantragen, eine Nummer mit der Vorwahl 012 zugeteilt zu bekommen. Innovative Dienste weisen sich dadurch aus, dass sie nicht durch andere Vorwahlen abgedeckt werden könnten. Um dies überprüfen zu können, fordert die Bundesnetzagentur vom Antragsteller ein detailliertes Realisierungskonzept an. Zudem veröffentlicht die Behörde eine Liste der Zuteilungsnehmer. Innovative Dienste sind frei tarifierbar.

Nationale Teilnehmerrufnummern 032

Seit 24. November 2004 stellt die Bundesnetzagentur in Deutschland die so genannten Nationalen Teilnehmerrufnummern (NTR) bereit. Diese erkennt man an der Vorwahl 032. NTR sind vergleichbar mit den ganz normalen Ortsnetzrufnummern, haben aber keinen geografischen Bezug. Das bedeutet, dass Inhaber ihre persönliche NTR quasi überall hin mitnehmen können. Die Agentur geht deshalb davon aus, dass diese Nummern künftig für die Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) genutzt werden. Die neuen Nummern werden an Telefondiensteanbieter in Blöcken zu jeweils tausend Nummern zugeteilt. Ganz wichtig dabei: NTR sind keine Mehrwertdienste-Nummern, man darf darüber also keine weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen erbringen. Auch Gutschriften und sonstige Auszahlungen an den Angerufenen sind damit verboten. Die Regeln für die Zuteilung von NTR hat die Netzagentur in einem gesonderten Amtsblatt veröffentlicht.

Auslands - und Satellitennummern

Seit Herbst 2003 wurden in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland, zunehmend Beschwerden über die Verwendung von Auslands- und Satellitennummern für Dialereinwahlen laut. Im März 2004 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals eine Liste so genannter "verdächtiger Nummern", die im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung durch Dialer auffällig wurden. Diese Liste ist auf den Seiten des BSI abrufbar und wird laufend aktualisiert. Die T-Com, aber auch viele regionale Telefonanbieter wie etwa die Augustakom sperren nunmehr bereits von sich aus Nummern, die im Zusammenhang mit derartigen Dialer-Einwahlen bekannt werden. Besonders auffällig in diesem Kontext wurden Verbindungen mit den Zielen

  • Sao Tome und Principe (00239)
  • Guinea Bissau (00245)
  • Diego Garcia (00246)
  • Nauru (00674)
  • Salomonen (00677)
  • Cookiniseln (00682)
  • Kiribati (00686)
  • Tuvalu (00688)
  • Tokelau (00690)
  • Emsat (0088)

0190-Nummern

Die 0190-Nummern wurden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) bis zum März 2003 in Blöcken zu jeweils 1000 Nummern an die Netzbetreiber (z.B. Telekom, Talkline, Hansenet, DTMS) vergeben. Die Netzbetreiber nutzten diese Nummern entweder selbst oder vermieten sie zur Nutzung an andere Unternehmen (so genannte Carrier). 0190-Nummern waren an ein festes Preisschema gebunden, die Einwahlkosten erkannte man an der Ziffer, die der 0190 folgten. Nicht erkennbar war der Preis bei den Nummern mit der Ziffernfolge 0190-0; aber auch bei diesen galt seit 15. August 2003 eine Preisobergrenze von zwei Euro pro Minute, bzw. 30 Euro bei Blocktarifen. Ende des Jahres 2005 liefen die 0190-Nummern endgültig aus und wurden abgeschaltet.