„Soll ich ihre Daten löschen?“ – Telefonbetrüger kassieren per Nachnahme

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Mit einer Warnung vor einem angeblichen Datenmissbrauch versuchen unbekannte Betrüger derzeit, in Bayern Kasse zu machen. Die Masche selbst ist allerdings bundesweit bekannt.

Eine 77-jährige Seniorin aus dem Raum Augsburg erhielt jetzt einen Anruf von einer angeblichen Frau „Lina Stern“ von der „Verbraucherzentrale Hamburg“. Die Anruferin behauptete der Rentnerin gegenüber, dass ihre Daten auf einem Datenträger aufgetaucht seien. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde die „Frau Stern“ diese Daten löschen, damit kein Schindluder damit getrieben werden kann.

Bevor die Abzockerin weiter reden konnte, fiel ihr die 77-Jährige ins Wort und gab zu verstehen, dass sie deswegen schon mit der Kripo gesprochen habe – und beendete das Gespräch. Schaden entstand ihr somit nicht.

Die Masche mit dem angeblichen Daten-Löschung ist nicht neu. Den Geschädigten wird dabei vorgegaukelt, dass die Anruferin von einer „Deutschen Verbraucher Initiative“ mit Sitz in Hamburg oder ähnlich sei, und dieses Institut die Daten der Geschädigten erhalten habe. Bei dem Gespräch geben die Täter(innen) dann z.B. an, dass die Daten der Angerufenen wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift von einer Person XY verkauft worden seien und nun eben die Gefahr bestehe, dass diese Daten missbräuchlich für Einkäufe benutzt werden.

Um dies zu verhindern bieten die laut Polizei akzentfrei hochdeutsch sprechenden Telefonbetrüger(-innen) an, die Daten für 99 oder sogar 129 Euro sperren oder löschen zu lassen. Dazu erhielten die Angerufenen dann per Post einen Brief oder ein Päckchen mit entsprechenden Unterlagen per Nachnahme zugestellt. In einem Fall wurde die Angerufene sogar darauf hingewiesen, das Geld abgezählt für den Postboten bereit zu halten.

Tatsächlich ist an dem angeblichen Daten-Missbrauch durch Dritte nichts dran. Vielmehr geht es den Telefonbetrügern nur darum, per Nachnahme Geld abzuzocken. Die Polizei warnt vor der Masche. Auf keinen Fall sollte man unerwartete Nachnahme-Sendungen bezahlen.