Verbraucherzentrale warnt: Rechnung von Zetescco nicht einfach so bezahlen

Wer eine Rechnung der Zetescco bekommt, sollte nicht unbesehen zahlen. Symbolbild: Fotolia/Kzenon

Rechnung von Zetescco bekommen? Wer von diesem Unternehmen aufgefordert wird, für einen angeblichen Telefonsex-Anruf zu bezahlen, sollte misstrauisch sein – und im Zweifelsfall nicht bezahlen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg meldeten sich zuletzt viele Menschen und beschweren sich, dass sie eine – oder mehrere – Rechnungen von der Firma Zetescco erhalten hätten. „Wie schon mit Schreiben von C.S.R.O., TRC Telemedia oder MB Direct Phone, Czech Media, Pepper United, Roxborough Management sowie Bohemia Factoring, Kaver Plus und Euro Inkasso Solutions s.r.o. werden die Betroffenen aufgefordert, 90 Euro oder mehr für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten stattgefunden hat“, so die Verbraucherschützer.

Neu ist die Masche nicht. Früher hätten die entsprechenden Rechnungen den Absender 36094 Petersberg, Postfach 1107, gehabt, heute kämen die Schreiben aus Tschechien, so die Verbraucherschützer weiter.

Besonders perfide: Die Gespräche in Sachen Zetescco waren angeblich Telefonsex-Angebote. „Gut möglich, dass viele Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein“, so die Verbraucherzentrale. Der Rat der Experten ist entsprechend deutlich: „Zahlen Sie nicht, wenn Sie nicht angerufen haben. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden. Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen.“

Natürlich sei man verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. „Aber für den Anschlussinhaber eines Telefons, von dem aus angeblich das Gespräch geführt wurde, entsteht keine Zahlungspflicht.“

Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, müsse man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich Anrufer und Angerufener vorher über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. „Wo nicht über 90 Euro gesprochen wurde, müssen auch nicht 90 Euro bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln“, hieß es.

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